Was steckt hinter dem sperrigen Begriff „Allgemeine Vorschrift“?

Auseinandersetzung zwischen Region und Landkreisen über die Busverkehr beigelegt – Freie Wähler sehen sich bestätigt

Ein jahrelanger Streit über die Aufgabenträgerschaft der Busverkehre ist beigelegt. Im sog. ÖPNV-Pakt wurde entschieden, dass die Verantwortung bei den Kreisen liegt. Diese sind künftig auch in der Finanzverantwortung. Die Freien Wähler, die jahrelang für diesen Weg gekämpft hatten, sehen sich bestätigt. „Trägerschaft und Finanzierung sind jetzt in einer Hand – nämlich dort, wo die für die Ausgestaltung der Busverkehre notwendige Ortskenntnis gegeben ist“, betont der Verkehrsexperte der Fraktion, Bernhard Maier. Die Ausgestaltung erfolgt in Form einer „Allgemeinen Vorschrift“, die vor allem sicherstellt, dass der Verbundtarif regionsweit anzuwenden ist.

Hier lesen Sie eine Information über den wesentlichen Inhalt dieser Regelung, die am 5. November von der Regionalversammlung verabschiedet wurde:

Einheitlich, leistungsbezogen und transparent

Regionalversammlung verabschiedet die Allgemeine Vorschrift – VVS-Tarif muss in Bussen der Region gelten

Die Fahrgeldeinnahmen aus dem VVS-Topf werden nach einheitlichen, leistungsbezogenen und transparenten Kriterien an die derzeit etwa 40 Busunternehmer verteilt. Der Verband Region Stuttgart garantiert finanziell, dass das VVS-Ticket weiterhin in den Bussen gilt. Das sind die wesentlichen Regelungen der Allgemeinen Vorschrift, die die Regionalversammlung gestern einstimmig verabschiedet hat.

Diese Satzung wird zum 1. Januar 2015 Schritt für Schritt die Vielzahl bisheriger Einzelverträge zwischen dem Verband Region Stuttgart, den Busunternehmern und den VVS-Landkreisen ersetzen. Voraussetzung dafür ist, dass Land und VVS-Landkreise, wie im ÖPNV-Pakt vorgesehen, noch ihr Einvernehmen erklären. Es handelt sich um ein Finanzierungsinstrument, das zum einen den Vorgaben des Europarechts entspricht. Und zum anderen sicherstellt, dass alle Busunternehmen, die Busverkehre in den VVS-Landkreisen anbieten, den VVS-Tarif anwenden. Alles in allem geht es um knapp 100 Millionen Euro, mehrheitlich gespeist durch VVS-Ticketeinnahmen, die auf Grundlage der Allgemeinen Vorschrift künftig nachvollziehbar verteilt werden. Das entspricht rund zwei Drittel der Kosten des Busverkehrs in den Landkreisen der Region.

Die Allgemeine Vorschrift ist ein wesentlicher Schritt im Sinne der im ÖPNV-Pakt vereinbarten klaren Entflechtung von Finanzierungsströmen.  Oder einfacher: Künftig sind die Zuständigkeiten und die dazugehörige Finanzierungsverantwortung gekoppelt. Landkreise und Städte übernehmen die Kosten für die Bestellung der Busverkehre. Der Verband Region Stuttgart gleicht wiederum gegenüber den Busunternehmen Einnahmeverluste aus, die durch die Anerkennung des VVS-Tarifs entstehen. Unterm Strich bedeutet das eine Entlastung für die Stadt Stuttgart, die über die regionale Verkehrsumlage keine Bestellkosten der Busverkehre in den Landkreisen mehr trägt, und eine niedrigere Verkehrsumlage beim Verband Region Stuttgart insgesamt. Die Verkehrsumlage ist im Haushaltsentwurf 2015 deshalb um 12,7 Millionen Euro niedriger angesetzt als 2014. Im Gegenzug erscheint nun eine entsprechende finanzielle Belastung direkt in den Haushalten der Landkreise – insgesamt also ein Nullsummenspiel.

Bei der Verteilung der Fahrgeldeinnahmen und der Zuschüsse des Verbands Region Stuttgart für die Anerkennung des VVS-Tarifs ist die Beförderungsleistung maßgeblich – zu 70 Prozent die beförderte Zahl der Fahrgäste, zu 30 Prozent die Streckenlänge, die diese Fahrgäste jeweils zurückgelegt haben. Darüber hinaus erhalten die Busunternehmen Geld für den Vertrieb der Tickets. Verteilt wird nur das Geld, das auch tatsächlich im VVS eingenommen wird.  Für die Berechnungsgrundlage waren umfangreiche Befragungen und Zählungen der Fahrgäste in den Bussen durch den VVS notwendig, die im Anhang der Allgemeinen Vorschrift detailliert dargelegt seien. Die Auswirkungen der Allgemeinen Vorschrift gehen weit über die Finanzierung des Busverkehrs in der Region hinaus. Sie ist zentraler Baustein der Umgestaltung der Verkehrsfinanzierung in der Region Stuttgart. So ist dadurch die aktuelle Neuregelung des Verkehrslastenausgleichs zwischen der Landeshauptstadt und den VVS-Landkreisen erst möglich geworden.

Das einhellige Votum der Regionalversammlung zieht einen Schlussstrich unter lange, teils heftige Diskussionen.

 

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