Anspruch und Wirklichkeit der Verkehrspolitik der grün-roten Landesregierung

Das Land zieht sich aus der Verantwortung für kommunale Verkehrsinfrastruktur zurück – Regionalfraktion Freie Wähler zeigt Konsequenzen auf

Verstopfte Straßen, überfüllte und unpünktliche Bahnen, Feinstaub- und Lärmbelastung- der Zustand des Nahverkehrs in der Region Stuttgart ist beklagenswert. Und was macht der Landesverkehrsminister? Er verkündet tapfer als politisches Ziel eine Reduktion des Individualverkehrs um 20%. Er druckt teure Broschüren für „nachhaltige Mobilität“. 

Sein Programm lautet: „Durch ein intelligentes Zusammenspiel verschiedener Maßnahmen des Verkehrsmanagements, wie der temporären Freigabe von Seitenstreifen, der Verkehrstelematik, sowie der Stärkung umweltfreundlicher Verkehrsmittel und dem Angebot von Mobilitätsdiensten können auch in Zukunft Straßen leistungsfähiger und Staus vermieden werden“. Oder: „Die Beseitigung von Engpässen im Straßennetz ist nicht zwingend mit einem Neu- oder Ausbau verbunden“. Der Ausbau des öffentlichen Nahverkehrs auf der Schiene als „zentraler Baustein für nachhaltige Mobilität“ wird vollmundig verkündet.

Der genervte Verkehrsteilnehmer und die mit Staukosten belastete Wirtschaft warten vergeblich auf konkrete Schritte und wirksame Verbesserungsmaßnahmen.

Als klassisches Beispiel der Kluft zwischen Anspruch und Wirklichkeit dient der Gesetzentwurf zur Änderung des Landesgemeindeverkehrsfinanzierungsgesetzes –LGVFG -, der in der jüngsten Sitzung des Verkehrsausschusses des Verbands Region Stuttgart zur Anhörung kam.

Das Gesetz war bisher ein zentrales Fundament zur Finanzierung wichtiger kommunaler Verkehrsinfrastruktur, wie neue Schienenstrecken, Umgehungsstraßen, Straßenausbauten, Beseitigung von Bahnübergängen usw. Damit konnten die Kommunen wichtige Engpässe angehen und namhafte Verbesserungen auf den Weg bringen. Die bisherige Förderquote der in der Regel teuren und aufwändigen Maßnahmen betrug 75 %. Nun soll der Fördersatz auf 50 % reduziert und die bisherige Aufteilung mit 100 Mio. € p.a. im kommunalen Straßenbau und 65,4 Mio. € im ÖPNV sukzessive zugunsten des Umweltverbundes, d.h. ÖPNV, Fuß- und Radverkehr, umgekehrt werden. Außerdem wird eine Festbetragsförderung eingeführt, d.h., das volle Kostensteigerungsrisiko liegt bei den Kommunen.

Das Ziel ist klar, die Folgen sind fatal!

Das neue LGVFG ist das Ende des Ausbaus namhafter kommunaler Verkehrsinfrastruktur. Dies ist wohl politisch gewollt. Die Kommunen sind nicht in der Lage, bei teuren und dadurch wirksamen Baumaßnehmen die entstehende Deckungslücke zu schließen. Sie werden geradezu zum Bau von „Kleinvieh“, wie Rad- und Fußwegeinfrastruktur, gedrängt. Die Wirksamkeit auf die o.g. großräumigen Verkehrsprobleme vermag jedermann selbst nachvollziehen.

Beispiele gefällig:

In meiner Verantwortung als Bürgermeister, Kreisrat und Landrat wurden in den letzten 20 Jahren mit Hilfe der GVFG – Förderung zahlreiche teure und wirksame Verkehrsinfrastrukturmaßnahmen im Kreis Böblingen gebaut.

Im Einzelnen:

-13 Ortsumfahrungen im Zuge von Kreisstraßen

– die Ammertalbahn

-die Schönbuchbahn

-die S 60

-zahlreiche Beseitigungen von schienengleichen Bahnübergängen.

Mit einer Förderquote von 50 % und einer Festbetragsregelung unter Ausschluss des Kostensteigerungsrisikos wäre, so meine Überzeugung, keines dieser teuren und risikoreichen Projekte verwirklicht worden.

Das Ziel einer Reduktion des Individualverkehrs um 20 % wird aber auch nach dem neuen LGVFG weiterhin hochgehalten. Es dient ja „einer nachhaltigen Mobilitätsentwicklung und durch eine modifizierte Förderkulisse einer weiteren Verbesserung der Verkehrsverhältnisse“, so die Gesetzesbegründung. Wie das gehen soll, bleibt der Fantasie der Verkehrsteilnehmer überlassen.

Dass hier etwas nicht mehr stimmt, ahnt wohl auch der Koalitionspartner des grünen Verkehrsministers. Immerhin hat die SPD-Fraktion in der Regionalversammlung zusammen mit uns, der CDU und der FDP, ja sogar den Linken, gegen die Stimmen der Grünen, für eine Beibehaltung der alten Förderquote gestimmt.

Wie das dann wohl im Landtag bei der Beschlussfassung zum neuen Gesetz aussieht?

(Bernhard Maier)

 

 

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