§ 13 b BauGB – notwendiges und häufig genutztes Planungsinstrument

Stockphotos: ynamaku                                       Trotz aller Anstrengungen, der Wohnungsbau hält mit der Nachfrage nicht Schritt

Jahrelang als „Flächenfraß“ verteufelt, jetzt händeringend gesucht: Bauland – vor allem für Wohnen, aber auch für Gewerbe. Auch der Verband Region Stuttgart stand viele Jahre an der Spitze der Bewegung, die den Städten und Gemeinden zu enge Fesseln bei der Ausweisung von Wohnbauland anlegte. Auch die Landespolitik sprach in Verkennung des zu erwartenden Bedarfs an Wohnungen vom Ziel des „Nullwachstums beim Flächenverbrauch“, sie behindert auch nach wie vor durch überzogene Vorgaben im Baurecht kostengünstiges Bauen.

 

 

 

 

 

Als Folge dieses jahrelangen „Trommelfeuers“ ist sowohl in den Gemeinderäten, als auch in der Öffentlichkeit und bei den Grundstückseigentümern ein spürbarer Bewusstseinswandel eingetreten. Es wird trotz Wohnungsnot immer schwerer, Baulanderschließungen durchzusetzen. Auch die Möglichkeit, durch Bürgerentscheide Bebauungsplanverfahren zu Fall zu bringen, wird gelegentlich genutzt.

 

Flächeninanspruchnahme muss sorgfältig geprüft werden

Auch für uns Freie Wähler sind Natur und Umwelt besonders zu schützende Güter. Deshalb haben wir stets darauf hingewiesen, dass die Kommunen mit Flächenausweisungen behutsam und verantwortungsvoll umgehen. Deshalb ist es unverständlich, dass in Diskussionen über die Wohnungsnot jetzt wieder den Kommunen der „schwarze Peter“ zugeschoben wird. Sie seien in der Flächenausweisung zu restriktiv.

Unter dem Druck des immer größer werdenden Wohnungsbedarfs suchen jetzt alle Beteiligten nach Lösungsansätzen. Dazu gehört u.a. die Einführung des § 13b BauGB, der die vereinfachte und beschleunigte Baulandausweisung ermöglicht. Die Regelung ist derzeit bis 31.12.2019 befristet, d.h. Aufstellungsbeschlüsse müssen vor diesem Zeitpunkt gefasst und der Satzungsbeschluss bis Ende 2021 erfolgen.

§ 13b BauGB ist ein sinnvolles Instrument, eine Verlängerung ist wünschenswert

Die Gesetznovellierung ermöglicht die Aufstellung von Bebauungsplänen im beschleunigten Verfahren und soll als Instrument dienen, um zügiger Wohnungsneubau zu ermöglichen und somit die angespannte Situation auf dem Wohnungsmarkt zu verbessern. Sie eröffnet die Möglichkeit, Bauflächen ohne formale Umweltprüfung und ohne Anwendung der naturschutzrechtlichen Eingriffsregelung zu entwickeln, sofern die Flächen an bereits bestehende Gebiete angrenzen und nach den Bestimmungen der Baunutzungsverordnung eine Grundfläche von maximal 10.000 Quadratmeter überbaut werden darf. Durch bestimmte Faktoren bei der Berechnung der bebauten Fläche können in der Praxis damit Baugebiete von bis zu drei Hektar entstehen.

Im Planungsausschuss der Region wurde ein Zwischenbericht über die Auswirkungen des Paragrafen 13b in der Region präsentiert. Ebenso diskutierte der Ausschuss künftig wünschenswerte Nachbesserungen bei der Weiterschreibung des Gesetzes. Demnach hat der Verband Region Stuttgart im Zeitraum von Mai 2017 bis Juli 2019 insgesamt 71 Stellungnahmen zu Bebauungsplänen, die unter Anwendung dieses beschleunigten Verfahrens aufgestellt wurden, abgegeben. Dies entspricht rund 69 Hektar Wohnbauland für bis zu 2.200 Wohneinheiten. Zum Vergleich: Im selben Zeitraum gab es neun Bebauungspläne im regulären Verfahren. Um die Vergleichbarkeit der Planungen zu gewährleisten, wurden dabei nur die Pläne im Regelverfahren mit weniger als drei Hektar berücksichtigt. Der Großteil der nach 13b ausgewiesenen Flächen liegt in den im Regionalplan dafür vorgesehenen Siedlungsbereichen. Die regionalplanerisch vorgegebene Wohndichte wurde bei 72 Prozent der Bebauungspläne eingehalten. In den abweichenden Fällen wird die Mindestwohndichte in der gesamtstädtischen Betrachtung erreicht. Lediglich bei fünf 13b-Bebauungsplänen wurden regionalplanerische Bedenken mit der Maßgabe zurückgestellt, dass künftige Wohnbauflächenausweisungen mit ausgleichend höherer Dichte erfolgen müssen.

Erkennbare Skepsis bei der Verbandsverwaltung

Es ist spürbar, dass die Planer des Verbands der Beschleunigungsnovelle recht zurückhaltend gegenüber stehen. In der Sitzungsvorlage ist zu lesen: Derzeit ist noch unklar, wie es mit dem Paragrafen 13b ab 2020 weitergeht. Als Fazit der bisherigen Erfahrungen in der Planungspraxis erachtet die Geschäftsstelle des Verbands Region Stuttgart Präzisierungen des Gesetzes als notwendig, auch wenn die größere Flexibilität für die Kommunen aus raumordnerischer Sicht grundsätzlich positiv bewertet wird. Zum einen bestehe das Risiko, dass langfristige Planungsperspektiven geschwächt würden, sollten die beschleunigt ausgewiesenen Baugebiete nicht mit dem gesamtstädtischen Flächennutzungsplan (FNP) abgeglichen sein. Zum anderen wäre eine stringentere Kopplung an Regionen mit tatsächlich nahgewiesenem Wohnraummangel so wie die Festlegung geeigneter baulicher Dichtewerte zu begrüßen.

Während die Parteifraktionen mehr oder weniger Skepsis äußerten und strengere Regeln für § 13 b im Falle einer Verlängerung forderten, sagte der Sprecher der Freien Wähler, Regionalrat Wilfried Dölker:

„13 b ist ein wirksames Instrument, um die Wohnungsnot zu mildern. Man müsse fairerweise betrachten, dass angesichts der Hindernisse kaum Gemeinderäte bereit seien, große Baugebiete zu entwickeln. Mit 13b haben Gemeinden die Chance, zu bauen, wenn an anderer Stelle blockiert wird.“

 

 

Termine

Freie Wähler in der Region Stuttgart