Mit regionaler Steuerung kann es gelingen, gesamtgesellschfaftliche Herausforderungen zu meistern!

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Unser Sprecher im Planungsausschuss, Regionalrat und Welzheimer Bürgermeister Thomas Berlnlöhr, bezog für uns Freie Wähler glockenklar Position. Bodenständig, mit Weitsicht und im Wissen, was gut ist für die Region, die Industrie und die Menschen, machte er deutlich, dass die Freien Wähler den Ausbau der erneuerbaren Energien mittragen und konstruktiv steuern. Klug formulierte er seine Rede, die zeigte, dass er ein nahbarer Bürgermeister ist, der sich aber nicht scheut, auch kritische Themen, die nicht nur Beifall von allen finden, anzusprechen und zu vertreten. Bei der Beschlussfassung des Plans, der nun abschließend zur Abstimmung stand, brachten die Freien Wähler wichtige Punkte ein, weitere Gebiete wurden aufgenommen, andere angepasst. Die weitere Offenlage hat gezeigt, dass das Verfahren an einem Punkt angekommen ist, der eines ermöglicht: Eine abschließende Beschlussfassung, um Planungssicherheit zu schaffen und einen relevanten Beitrag zur Zukunft der Energieversorgung in der Region Stuttgart zu leisten. „Mit der heute beschlossenen Fortschreibung des Regionalplans folgen wir dem Grundsatz, dass jeder seinen Beitrag zu leisten hat, damit ein gelingendes Miteinander entsteht. Nur von anderen das zu fordern, was man selbst ablehnt, kann keine Basis für sozialen Frieden und wirtschaftlichen Erfolg sein. Daher stehen wir zu den ausgewiesenen Flächen. Aber klar ist auch: Die Region schafft Planungsrecht. Bauen müssen andere, aber die Vorausestzungen sind jetzt gegeben“, so Regionalrat BM Thomas Bernlöhr.
Nachfolgend seine Rede in vollem Wortlaut, die mit viel Beifall gehalten wurde:
Sehr geehrter Herr Vorsitzender, lieber Herr Regionaldirektor, geschätzte Kolleginnen und Kollegen,
werte Besucherinnen und Besucher dieser Regionalversammlung, ganz gleich, ob Sie den Ausbau der erneuerbaren Energien enthusiastisch oder kritisch begleiten, meine Damen und Herren,
wir stehen heute unmittelbar davor, einen Knopf dran zu machen. Teiländerungen des Regionalplans für großflächige Solarenergie und Windkraft.
Der Satzungsbeschluss ist in jedem Planverfahren, gleich ob raumordnerisch oder städtebaulich, der Punkt, an dem die Einordnung der Sachverhalte und die Setzung des Rechtsrahmens final erfolgt. Dieser Beschluss wird gefasst, nachdem die abwägungsfähigen Belange und Fragen endgültig untereinander und gegeneinander abgewogen wurden.
Bei planerischen Perspektiven und konkreten Projekten, die wahlweise hektargroß sind, wie die großflächigen Photovoltaikanlagen oder hunderte Meter hoch, wie die Windräder, sind zwei Dinge klar:
- Es macht Sinn, diese Fragen überörtlich durch die Raumordnung zu steuern. Stromerzeugung ist nicht vor allem eine örtliche Aufgabe. Die Anlagen sind so groß, dass sie zumeist überörtliche Tragweite und Wirkung haben.
- Mit reinem Konsens kommen wir nicht weit genug und auch nicht zügig genug vorwärts. Die Energiewende ist in Deutschland immer noch gesellschaftlicher Konsens. Aber direkte Betroffenheit führt doch weiterhin zu umfangreichen Argumentationen, warum die jeweiligen Standorte besonders ungeeignet seien. Und ja, das spiegelt sich auch in unseren Debatten wider.
Um die Zielorientierung zu stärken, hat die Bundesregierung 2023 das Windkraft-an-Land-Gesetz beschlossen, das Land Baden-Württemberg hat diese Ziele konkretisiert. Am Ende geht es für uns darum, bis Mitte 2027 1,8 % der regionalen Fläche für die Windkraft und 0,2 % für großflächige Fotovoltaik auszuweisen.
Liegen diese Pläne bis dahin nicht vor, verlieren alle räumlich steuernden Regeln ihre juristische Wirkung – Regionalpläne, Bauleitpläne, Grünzüge, was uns da so einfällt. Landläufig wird das als Superprivilegierung bezeichnet. Man mag diese Konstruktion im Detail und in der handwerklichen Ausführung für falsch halten. Andererseits: der Ansatz an sich ist durchaus schlicht wirksam. Wären wir ohne diese drohenden Rechtsfolge Ende 2025 so weit, wie wir jetzt sind? Wohl kaum. Wir beenden heute Planverfahren, die zum Teil in 2012 begonnen wurden.
Dabei ist der Region und insbesondere der Geschäftsstelle für diese langen Zeitläufe kein Vorwurf zu machen. Es gab vielmehr immer wieder Phasen, in denen Land und Bund den Finger auf der Pause-Taste hatten, weil sie die rechtlichen Rahmenbedingungen oder die Plangrundlagen wie den Windatlas fortgeschrieben haben. Das eine oder andere Mal wurde daraus gar die Taste „alles auf Anfang“.
Auch der Rechtsrahmen, mit dem wir nun heute mutmaßlich durchs Ziel gehen, hat für die Geschäftsstelle und die Regionalpolitik allerlei Herausforderungen mit sich gebracht. Das lässt sich schon allein an der Abarbeitung der Stellungnahmen ablesen. Ich bin mir sicher, dass viele Behörden, TÖBs und Privatpersonen erwartet hätten, zu ihrer spezifischen Stellungnahme eine spezifische Antwort in der Abwägungstabelle ablesen zu können. Natürlich ist jeder Hinweis beantwortet und eingeordnet, aber halt bei der schieren Masse an Hinweisen nicht eins zu eins, sondern im Wege eines Kompendiums (Anlage 1.6) zur regionalplanerischen Steuerung über die harten und weichen Einflussfaktoren und einer Verweismethodik der Geschäftsstelle.
Kompliment für diese methodische Leistung, vor allem auch in der Abarbeitung der Masse der Stellungnahmen in der ersten und in der zweiten Offenlage. Es war richtig, dass wir Anfang 2024 quasi vom Reisbrett nochmals neu gestartet sind, ohne bereits in der Umsetzung stehende Standorte über Bord zu werfen. Es war richtig, nach der ersten Offenlage die Beteiligung in der zweiten auf die Sachverhalte zu begrenzen, die sich verändert haben.
Der Beschluss zur Fortschreibung wurde mit deutlicher Mehrheit, auch mit allen Stimmen der Freien Wähler, gefasst.
Zu den beiden Planverfahren im Einzelnen:
Die Teiländerung Photovoltaik fällt uns leicht. Auf 0,2 % der Regionsfläche Vorfahrt für PV zu regeln, schaffen wir im Vorbeigehen. Allein die Privilegierung durch das Baugesetzbuch entlang großer Verkehrstrassen führt zu einem Mehrfachen dieser Fläche.
Dort müssen, ob wir das gut finden oder nicht, keine bauleitplanerischen Voraussetzungen geschaffen werden und gleichzeitig durch eine Entbürokratisierung auf Landesebene noch nicht einmal eine Baugenehmigung. Zwingendes Recht, wie etwa Verkehrssicherheit oder auch artenschutzrechtliche Fragen gelten zwar weiter, aber niemand muss mehr dafür einen behördlichen Stempel dafür einholen.
Deshalb liegt es nahe, genau dort unseren gesetzlichen Auftrag zu verorten.
Weil wir bei der PV nicht mit Vorranggebieten, sondern den weicheren Vorbehaltsgebieten arbeiten, ist es möglich und auch nachvollziehbar, dort gleich den gesetzlichen Auftrag des Landes zur Öffnung der Regionalen Grünzüge umzusetzen. Das bedeutet, auch außerhalb unserer Vorbehaltsgebiete zur PV-Nutzung sind künftig PV-Anlagen möglich, wenn sie außerhalb des Biotopverbundes, nicht im Wald und nicht in besonders sichtbaren und schönen Landschaftsbildern liegen. Wer dabei nun Wildwuchs ohne regionale Einflussmöglichkeiten befürchtet: solche Vorhaben müssen weiterhin vielerlei andere Verfahren durchlaufen, Flächennutzungsplanänderung und Bebauungsplanänderung bedeuten allein sechs öffentliche Beschlüsse der örtlichen Demokratie, der gewählten Bürgervertreter in den Gemeinderäten. Von Landschaftsschutzgebietsänderungsverfahren, Fachgutachten, Umweltberichten, dem nötigen Stromanschluss und anderen Fragen nicht zu sprechen.
Damit bleibe ich bei den Grünzügen und wechsle zur Windkraft. Bei der Regionalplanänderung Windkraft ist die Öffnung der Grünzüge wohlweislich nicht im Verfahren enthalten. Dort bereitet sie uns auch deutlich größere Schmerzen. Deshalb haben wir den interfraktionellen Antrag mitgetragen, alternative regionalplanerische Ansätze des Freiraumschutzes zu entwickeln, um auch unter geänderten Randbedingungen handlungsfähig zu bleiben.
Auch insgesamt bleibt die Windkraft die deutlich anspruchsvollere Kost. Das ist kein Wunder. Die Anlagen sind nicht nur von Weitem zu sehen, sondern das Instrument des Vorranggebiets bedeutet auch eine endabgewogene und damit verbindliche Setzung von Baurecht, wie es sonst nur der Bebauungsplan auf örtlicher Ebene tut.
Das Flächenziel von 1,8 % ist hoch gesetzt, dreimal so viel Fläche wie wir ohne diese gesetzliche Zielsetzung 2015 mal in einem sogenannten qualifizierten Zwischenbeschluss im Plan hatten. Dieses hoch gesetzte Ziel erreichen wir mit den Ergebnissen der zweiten Offenlage quasi als Punktlandung.
Der Puffer bis zum rechnerischen Minimum liegt bei etwa 500 ha Fläche, das größte einzelne Vorranggebiet ist über 750 ha groß. Bereits ein erfolgreicher juristischer Angriff auf einzelne Vorranggebiete würde also ausreichen, um unter die gesetzliche Marke zu rutschen.
Die 7.085 ha Fläche hören sich nach viel an. Dennoch: ein Blick auf die Karte reicht aus, um zu sehen, dass 1,9 % der Fläche der Region eben sehr vereinzelte und versprengte und im Maßstab sehr übersichtliche Flächen sind, erst recht wenn sie auf 90 verschiedene Windvorranggebiete verteilt sind. Von einer Überlastung der Region mit Windrädern kann selbst im Plan nicht gesprochen werden.
Zu einzelnen Standorten gibt es weiterhin sehr unterschiedliche und intensive Bewertungen: Beim Abstand zur verdichteten Wohnbebauung, beim Trinkwasserschutz, bei der Geräuschemission, der Umzingelung, beim Denkmalschutz, dem Artenschutz und den Rastvögeln: zu jedem dieser Themen fällt vielen von uns reflexhaft ein Vorrangstandort ein, an dem eines dieser Themen besonders intensiv vorgebracht wird. Die vielzitierte regionale Flughöhe und der Maßstab 1 zu 50.000 bringen aber mit sich, dass einem Zentimeter auf der Karte in der Realität 500 Meter entsprechen. Die Regionalplanung ist nicht dafür da, die Zulassung für den Bau von Windrädern verbindlich zu klären, das macht die Immissionsschutzbehörde beim Bauantragsverfahren. Wir müssen die Kriterien planerisch adäquat werten, die zu einer Zulässigkeit führen.
Eine legitime Erwägung, wenn auch keine Abwägung ist am Ende jedes Planungsverfahrens die Frage, welche Veränderungen nun noch im Raum stehen und ob diese Fragen groß und schwer genug sind, um eine weitere Offenlage durchzuführen.
Dabei muss niemand die klare Haltung teilen, dass jede Veränderung eine weitere Offenlage bedeutet, wie sie uns die Rechtsaufsicht zur Auskunft gegeben hat. Wenn sie aber eingenommen wird, dann ist es gut, wenn wir sie vor unserer Entscheidung kennen. Danke dem Ministerium für die Klarheit der Antwort. Vor diesem Hintergrund ist es für uns richtig, keine weitere Offenlage zu beschließen, sondern den Satzungsbeschluss.
Die Fraktion der Freien Wähler stimmt heute den beiden Teiländerungen für den Zubau von Anlagen erneuerbarer Energien zu. Die Abwägung der Belange ist einerseits ein kleinteiliger und komplexer Vorgang und erfolgt andererseits mit dem Blick auf das Ergebnis in Summe und die Region als Ganzes. Wir tun das im Wissen, dass durch die planerische Steuerung auch gleichzeitig beantwortet wird, wo aus regionaler Sicht keine Anlagen vorgesehen sind.
Ob und wo welche Anlagen tatsächlich gebaut und betrieben werden, ist übrigens eine Frage, die aktuell wohl viel mehr von Lieferfähigkeit, Einspeisevergütung, etc. abhängt. Gleichwohl: der regionalplanerische Rahmen wird mit dem Beschluss gesetzt, der Knoten gebunden. Hoffen wir, dass der Knoten hält.













