Windkraft im Widerstreit der Meinungen

Fraktion Freie Wähler sieht wichtigen Beitrag zur Energiewende – Sorgfältige Prüfung im Einzelfall

Der Beitrag der Windkraft zur Energiewende ist gesamtgesellschaftlich anerkannt. Diskussionen gibt es dort, wo Anlagen konkret geplant werden. In einem umfassenden Verfahren prüft der Verband Region Stuttgart seit Monaten mehr als 90 Standorte. Obwohl zunehmend Akzeptanz festzustellen ist, haben sich an besonders umstrittenen Stellen Bürgerinitiativen gebildet, die mit einer Vielzahl von Argumenten die Planungen der Region und einzelner Kommunen bzw. Investoren in Frage stellen. Die Fraktion Freie Wähler weist darauf hin, dass die zunächst abstrakte Planung durch den Verband Region Stuttgart in jedem Einzelfall im immissionsschutzrechtlichen Verfahren vertieft geprüft wird.

Bürgermeister Thomas Bernlöhr, Mitglied im Planungsausschuss, nimmt Stellung zur Windkraftplanung

Bürgermeister Thomas Bernlöhr, Mitglied im Planungsausschuss, nimmt Stellung zur Windkraftplanung

Dies gilt auch für die Region Schurwald. Dort hat sich erheblicher Widerstand formiert. Zum Fragenkatalog einer Bürgerinitiative hat die Regionalfraktion Freie Wähler wie folgt Stellung bezogen:

„Die Planungen zum Bau von Windkraftanlagen beschäftigen die Bürgerinnen und Bürger an vielen Stellen der Region Stuttgart.

Die Ausgangslage anderer, eher ländlich geprägter Regionalverbände (wie etwa der Region Ostwürttemberg), ist in mehreren Punkten nicht vergleichbar mit der unseren. Zunächst haben wir durch den gültigen Regionalplan deutlich höhere Schutzstandards durch die nahezu flächendeckende Ausweisung von regionalen Grünzügen im Außenbereich. Dieser höhere Freiraumschutz ist insbesondere durch die deutlich größere Siedlungsdichte in der Region Stuttgart begründet. Bereits diese Unterschiede machen deutlich, dass jeder Regionalverband ein eigenes Vorgehen finden muss.

Des Weiteren sind viele der von Ihnen genannten Kriterien gesetzliche Ausschlussgründe. Auch innerhalb der Region Stuttgart können Windkraftanlagen nicht im Naturschutzgebiet errichtet werden, völlig unabhängig davon, was die Regionalversammlung beschließt.

Für die Region Stuttgart stellt sich vor dem Hintergrund der Regelungen im bisherigen Regionalplan vielmehr ein zweistufiges Verfahren als zielführend dar. Ziel in diesem Zusammenhang (auch des Landesgesetzgebers) ist es übrigens, eine nennenswerte Anzahl von Windkraftstandorten zur Rechtskraft zu bringen. In der ersten Stufe werden alle Standorte, die von den 179 Gemeinden in der Region in den Prozess eingebracht wurden, auf zwingende Ausschlussgründe untersucht. Bisher hat die Geschäftsstelle bei der Beurteilung von Standorten lediglich Gründe abgearbeitet, die ohne eine politische Abwägung zwingend zum Ausschluss von einzelnen Standorten führen, so dass für diese keine politische Entscheidung im Sinne einer Gesamtabwägung mehr erforderlich ist. Anfang des Jahres 2015 werden im zweiten Schritt die Standorte, die bei dieser Prüfung nicht bereits aussortiert wurden, der Regionalversammlung zur politischen Abwägung vorgelegt.

Die Fraktion der Freien Wähler in der Region Stuttgart unterstützt die Energiewende. Dazu gehört auch, dass wir unseren Teil, den wir dazu leisten können, erbringen. Wir dürfen nicht als energieintensive Region nur von anderen erwarten, dass sie bereit sind, die Energie zu erzeugen, die wir benötigen. Durch das oben beschriebene Verfahren ist eine sachgerechte Abwägung möglich, welche Standorte im Verfahren bleiben sollen und welche herauszunehmen sind.

Da bei vielen Standorten erst im Laufe des konkreten Antragsverfahrens (Baugesuch für ein Windrad) die Klärung erfolgen kann, ob das Windrad planerisch machbar ist, hat die Fraktion der Freien Wähler das Ziel, eine nennenswerte Anzahl von Standorten im Teilregionalplan Windenergie zur Rechtskraft zu bringen. Alle bisherigen erwogenen Standorte sind unter der Maßgabe des baden-württembergischen Windatlasses an Stellen mit einer Windhöffigkeit ausgewiesen, die eine wirtschaftlich sinnvolle Energieerzeugung erwarten lassen.“

Soweit die Linie der Freien Wähler zur Windkraft und zum Verfahren des Teilplans Windenergie. Im  konkreten Fall des Schurwaldgebiets hat mittlerweile die Flugsicherung erhebliche Bedenken erhoben. Windkraftanlagen mit der bisher vorgesehenen Nabenhöhe dürfen dort voraussichtlich nicht errichtet werden.

(Thomas Bernlöhr, Wilfried Wallbrecht)

 

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