Fortschreibung des Regionalplans – Kapitel 2 „Siedlung“ Sitzung des Planungsausschusses am 23. Mai 2007

Sehr geehrter Herr Dr. Steinacher,

die Arbeitsgruppe „Planung“ unserer Fraktion hat die Vorlage Nr. 430/2007 intensiv beraten. Wir übermitteln bzw. stellen zur Planungsausschusssitzung am 23.5. die nachfolgenden Erklärungen, Anfragen und Anträge mit der Bitte um Beantwortung bzw. Entscheidung in der Sitzung. Bitte legen Sie unser Schreiben den Ausschussmitgliedern als Tischvorlage aus.

Vorbemerkung
Nach Durcharbeitung der Vorlage sind wir in unserem Eindruck bestärkt, dass es der Verwaltung daran gelegen ist, den Gemeinden einen äußerst knapp bemessenen Gestaltungsspielraum einzuräumen. Dies behindert gerade in schwieriger gewordenen Zeiten die notwendige Entwicklung unserer Region im Wettbewerb mit unseren Nachbarn und den übrigen Regionen in Deutschland. Ein gesunder Wettbewerb unter den Gemeinden war das Erfolgsrezept in den vergangenen Jahrzehnten.

Weiter stellen wir fest, dass durch zu enge Vorgaben (Festsetzungen häufig als „Z“) auch die Entscheidungsmöglichkeiten der Gremien der Verbandsversammlung stark beschränkt werden. Selbst bei begründeten Sonderfällen können die demokratisch legitimierten Gremien von der Planung nicht mehr abweichen. Die Regionalplanung wird so weitgehend zu einem Verwaltungsinstrument. Dies kann vor dem Hintergrund einer oft buchstabengetreuen Handhabung durch die Verwaltung nicht Sinn einer kommunalfreundlichen Regionalpolitik sein.

Erklärung zu Kapitel 2.1 Zentrale Orte

Die Verwaltung schlägt zum Zentralortesystem bzw. zur Einstufung keine Veränderungen vor. Wir nehmen dies nur zur Kenntnis, ohne dass daraus eine Zustimmung abgeleitet werden kann. Nach Vorliegen der Anhörungsergebnisse behalten wir uns vor, Änderungsanträge zu stellen.

Antrag zu Plansatz 2.2.3 Konzentration der weiteren Siedlungsentwicklung

Statt „vorrangig zu konzentrieren“ beantragen wir „soll konzentriert werden“.

Damit soll den Gremien die Möglichkeit gegeben werden, in begründeten Einzelfällen (z.B. hoher Einpendlerüberschuss in Industriegemeinden) auch außerhalb der Entwicklungsachsen etwas höhere Werte anzusetzen.

Erklärung zu Plansatz 2.3.1 Aufgliederung der Entwicklungsachsen

Die in der Sache richtige Aufgliederung der Achsen durch Siedlungsbereiche wird erst ablesbar, wenn die Siedlungsbereiche konkret aufgelistet sind. Wir wollen hier das Ergebnis der Anhörung abwarten und behalten uns vor, zu gegebener Zeit Änderungsanträge zu stellen.

Anfrage zu Plansatz 2.3.3 Ausformung der Siedlungsbereiche

Wie ist der letzte Satz aufzufassen? Heißt das, dass auch in der Realisierung in der Regel Innengebiete vor Außengebieten in Angriff zu nehmen sind?

Das politische Ziel „innen vor außen“ wird auch von unserer Fraktion mitgetragen. Deshalb werben wir auch dafür. Es kann aber nicht sein, dass die Region den Kommunen vorschreibt, in welcher Reihenfolge sie ihre Baugebiete in Angriff zu nehmen hat. Häufig unterliegen Innengebiete Restriktionen, die die Gemeinde nicht oder nicht zeitnah ausräumen kann.

Anfrage zu Plansatz 2.3.4 Vorranggebiete für den Wohnungsbau

Der Planungsausschuss hat die Verwaltung beauftragt, die Ausweisung zusätzlicher kleinerer Vorranggebiete für den Wohnungsbau zu untersuchen. Welchen Stand hat die Untersuchung?

Wenn trotz reduziertem Bevölkerungswachstum alle bisherigen Vorranggebiete unverändert übernommen werden besteht kaum Spielraum für zusätzliche kleinere Gebiete, die aber im Interesse einer flexiblen Siedlungspolitik wünschenswert wären.

Erklärung zu Kapitel 2.4 Quantitative Grundlagen

Ohne die Zahlen der Pestelstudie oder des Statistischen Landesamt grundsätzlich in Frage stellen zu wollen, haben wir immer wieder zum Ausdruck gebracht, dass wir die für die quantitative Entwicklung angesetzten Zahlen (0,2 % pro Jahr für Orte mit Eigenentwicklung bzw. 0,3 % für die Siedlungsbereiche) für viel zu niedrig halten. Höhere Werte wie in den anderen Regionen (die teilweise bis zum Dreieinhalbfachen gehen) lassen den Gemeinden den unabdingbar notwendigen Gestaltungsraum. Unsere Werte verteuern das Bauland und verdrängen Familien in andere Regionen bzw. behindern den Zuzug. Dieser Effekt wird noch durch völlig unrealistische Dichtewerte verschärft. Dazu siehe weiter unten unseren entsprechenden Antrag.

Da unsere dazu gestellten Anträge (zuletzt in der Planungsausschusssitzung am 25. April) keine Mehrheit gefunden haben, möchten wir das Ergebnis der Anhörung abwarten und dann erneut einen Antrag auf Erhöhung der Werte stellen.

Antrag zu Plansatz 2.4.2.1 Differenzierung nach Siedlungsbereich und Eigenentwicklung

Nach den Worten „Gemeinden mit Eigenentwicklung werden …“ wird eingefügt „in der Regel“

Da der Plansatz mit „Z“ bewehrt ist, muss diese Flexibilisierung erfolgen. Dies korrespondiert mit Plansatz 2.4.5, in dem die Verwaltung selbst eine Öffnungsklausel vorschlägt

Antrag zur Begründung von 2.4.5 und 2.4.5.1

Auf Seite 7 der Anlage 4 werden im vorletzten Absatz die Sätze 2 und 3 ersatzlos gestrichen.

Diese Formulierung gibt die von uns nicht geteilte Ansicht der Verwaltung wieder. Derartige „Bewertungen“ haben in einer Begründung nichts zu suchen. Sie stellen eine pauschale Abqualifizierung der Gemeinden dar.

Anfrage zur Begründung von 2.4.5 und 2.4.5.1

Wir bitten um Erläuterung des letzten Satzes im vorletzten Absatz von S. 7 der Anlage.

Offensichtlich soll Gemeinden mit Eigenentwicklung in Gebieten nach 3.1.5 des Landesentwicklungsplanes das Leben besonders schwer gemacht werden? Selbst die Eigenentwicklung muss man noch „besonders begründen“!?

Antrag zu 2.4.8 (Z) Freiraumsicherung/Siedlungsdichte

Wir beantragen (G) statt (Z) und eine vertiefte Diskussion der Dichtewerte mit dem Ziel, sie realistisch anzusetzen.

Die vorgeschlagenen Dichtewerte entsprechen dem bisherigen Regionalplan. Dessen ungeachtet sind sie völlig unrealistisch. Bei der heutigen Belegungsdichte und den Wohnungsgrößen lassen sich solche Werte nicht mehr erzielen. Dies führt im Ergebnis dazu, dass die Baulandzuweisungen noch weiter unter den Bedarf absinken. Vertretbar sind u.E. Werte (in der Reihenfolge der Vorlage) von 80 – 90, 60, 50, 40, 40 Einwohner/ha.

Darüber hinaus führen solche Dichten (die im Hinblick auf den Flächenverbrauch an sich wünschenswert wären) dazu, dass Nachfrager von Bauland in Gebiete (der Nachbarregionen) ausweichen, wo solche Werte nicht gefordert werden. Man kann letztlich Bauherren nicht zu einer Bauweise zwingen, die ihren Lebensvorstellungen nicht einigermaßen entsprechen. Wir haben die Werte mit durchschnittlichen Bauplatzgrößen von 400 m² durchgerechnet und sind so zu den o.g. Zahlen gekommen.

Antrag zu Plansatz 2.6.7 Ausschluss von großflächigem Einzelhandel in Vorranggebieten für Gewerbe und Dienstleistungen

Wir beantragen, den im bisherigen Regionalplan (dort Plansatz 2.6.6) enthaltenen letzten Satz wieder aufzunehmen. „In untergeordnetem Umfang ausnahmsweise zulässig sind in Bestandsgebieten Fachmärkte mit nicht zentrenrelevanten Sortimenten.“

Auf diese der Praxis gerecht werdende Formulierung sollte nicht verzichtet werden. Der richtige Ansatz, dass in solchen Vorranggebieten kein großflächiger Einzelhandel stattfinden soll, wird deshalb nicht aufgegeben. Dieser geringe Gestaltungsspielraum (..untergeordneter Umfang) sollte erhalten bleiben.

Anfrage zu Kapitel 2.7 Großflächiger Einzelhandel

Bis wann ist mit der Beratung der Ergebnisse der zweiten Anhörungsrunde zu rechnen?

Diese Teiländerung hat teilweise zu erheblicher Unruhe und Verärgerung in den Gemeinden geführt. Deshalb sollte rasch Klarheit geschaffen werden.

Antrag zur Vereinfachung der Beratungen

Wir beantragen, künftig der Vorlage eine Synopse anzugliedern, aus der die wesentlichen Veränderungen gegenüber dem derzeitigen Regionalplan ablesbar sind.

Die sehr umfangreiche Vorlage, die zudem nicht erkennen lässt, welche Veränderungen gegenüber dem geltenden Regionalplan vorgeschlagen, ist mit vertretbarem Zeitaufwand kaum durchzuarbeiten. Man ist gezwungen, bei allen Plansätzen einen Vergleich mit den bisherigen Festsetzungen und Begründungen vorzunehmen. Dies lässt sich im Ehrenamt nicht leisten.

Aus Termingründen und aus vorgenannten Gründen war es uns leider nicht möglich, das Antragspapier frühzeitiger einzureichen. Wir bitten hierfür um Verständnis.

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