Zuständigkeit für die Busverkehre in der Region Stuttgart

Keine Einigkeit zwischen dem Verband Region Stuttgart und den Landkreisen bzw. der Stadt Stuttgart

Das Thema ist seit vielen Jahren ein Dauerbrenner – der Zwist zwischen dem Verband Region Stuttgart einerseits und den Landkreisen bzw. der Stadt Stuttgart andererseits. Während die Kreis und die Landeshauptstadt auf ihre gesetzliche Zuständigkeit, das Subsidiaritätsprinzip und die Kenntnis des örtlichen Bedarfs verweisen, will die Region die gesamte Zuständigkeit für den ÖPNV an sich ziehen. Die kommunale Ebene sieht hierfür keine Notwendigkeit, da es trotz der komplizierten Vertragsverhältnisse in der Praxis weitgehend reibungslos und kundenfreundlich läuft. Außerdem befürchtet man massive Kostensteigerungen, wenn nach dem Prinzip – jeder orientiert sich am besten und teuersten Angebot – verfahren würde.

Bisher sind zur Finanzierung des Busverkehrs in der Verbundstufe II 40 Kooperationsverträge, und mehr als 500 Zusatzverträge und Vereinbarungen mit den einzelnen Unternehmen geschlossen worden. Diese laufen in den nächsten Jahren aus und können vor dem Hintergrund des EU-Wettbewerbs-Rechts auch nicht verlängert werden. Um diese Einzelverträge rechtssicher zu ersetzen, soll eine sog. „Allgemeine Vorschrift“ erlassen werden, die für alle Busunternehmen gleichermaßen gilt. Sie soll folgende Kernpunkte enthalten:

Anwendung des VVS-Tarifs im Buslinienverkehr

  • Verteilung der in der Verbundstufe II erzielten Fahrgeldeinnahmen
  • Regelung der Durchtarifierungs- und Harmonisierungsverluste
  • Festlegung eines Verbundstandards

Nach Auffassung der Landkreise und der Stadt Stuttgart sind sie für den Erlass dieser in der Sache notwendigen „Allgemeinen Vorschrift“ zuständig. Der Verband Region Stuttgart (VRS) reklamiert dagegen diese Kompetenz für sich. Um einen Streit und eine daraus resultierende Rechtsunsicherheit zu vermeiden, hat die kommunale Ebene vorgeschlagen, die Vorschrift gemeinsam zu erlassen. Auch dies hat der VRS abgelehnt.

Nach Auffassung der Fraktionen Freie Wähler und FDP in der Region sollte dieses Gegeneinander durch eine gemeinsame Lösung vermieden werden. Deshalb wurde für die Sitzung des Verkehrsausschuss am 3. Juli ein gemeinsamer Antrag eingebracht, der eine Einigung herbeiführen soll. Falls der Verkehrsausschuss diesem Anliegen nicht entsprechen will, ist beantragt, die Angelegenheit wegen ihrer erheblichen Bedeutung in die Regionalversammlung zu verweisen.

Der Antrag hat folgenden Wortlaut:

Allgemeine Vorschrift Busverkehre

Die FDP-Fraktion und die Freie Wähler-Fraktion stellen folgenden

Antrag

Die Regionalversammlung beschließt, der in der Sitzungsvorlage Nr. 206/2013 „Stand der Arbeiten zur Allgemeinen Vorschrift“ enthaltene Beschlussvorschlag ist zu ändern. Der jetzige Punkt „1. Die Geschäftsstelle wird beauftragt unter Berücksichtigung des unter Ziff. I. Vorgetragenen die Allgemeine Vorschrift fortzuentwickeln.“ wird wie folgt ersetzt:

1. Die Geschäftsstelle wird beauftragt einen Entwurf für die Allgemeine Vorschrift im Einvernehmen mit den Landkreisen und der Stadt Stuttgart zu erarbeiten. Sie hat dafür Sorge zu tragen, dass die Belange aller Beteiligten angemessen beachtet werden und die Gespräche zwischen den Beteiligten auf gleichberechtigter Ebene mit dem Ziel geführt werden, rechtliche Auseinandersetzungen durch kooperatives Vorgehen zu vermeiden.

2. Die Feststellung in der Vorlage, Seite 2, Absatz 2a, letzte Zeile „Für den Fall, dass keine Einigung gefunden werden kann, ist eine rechtliche Klarstellung unumgänglich“, wird gestrichen. Dafür werden die Punkte 3 und 4 des Beschlussvorschlages in der Sitzungsvorlage Nr. 206/2013 ergänzt und lauten dann:

3. Der Verkehrsausschuss wird jeweils zeitnah über die Ergebnisse des Gutachtens zum Erhebungskonzept sowie über die Fortentwicklung der Gespräche und der Erstellung der Allgemeinen Vorschrift informiert. Sollte keine einvernehmliche Lösung zu erzielen sein, bedürfen alle etwaigen rechtlichen Schritte der Zustimmung der Regionalversammlung.

4. Wegen der besonderen Bedeutung der Sitzungsvorlage Nr. 206/2013 und des dazugehörigen Beschlussvorschlages wird die Entscheidung über diesen Antrag in die Regionalversammlung verwiesen.

Begründung:

Die Neuregelung des Busverkehrs in der Verbundstufe II sollte ein Musterbeispiel für die partnerschaftliche Zusammenarbeit zwischen den Landkreisen, der Stadt Stuttgart und der Region sein. Stattdessen fällt auf, dass nicht immer die Interessen der Bürgerinnen und Bürger an einem optimalen öffentlichen Personennahverkehr im Focus der Diskussionen stehen. Deswegen muss diese partnerschaftliche Zusammenarbeit in den Vordergrund gestellt werden. Vorfestlegungen auf etwaige rechtliche Schritte sind dabei als Drohgebärde nur hinderlich. Schritte dieser Tragweite sind außerdem ausdrücklich einer öffentlichen Diskussion und einer Beschlussfassung durch die Regionalversammlung vorzubehalten, wie das auch in anderen Fällen, wie beispielsweise bei Auseinandersetzungen um Baugebiete üblich ist.“

 

Termine

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