Vereinbarung mit dem Land Baden-Württemberg über Regionali-sierungsmittel

Regionalisierungsmittel sind Gelder die der Bund bei der Übertragung der Trägerschaft für den Schienenverkehr dem Land zur Verfügung gestellt hat. Das Land finanziert aus diesem Topf den S-Bahnverkehr mit. Die entsprechende Vereinbarung zwischen der Region und dem Land ist zum 30.6.2013 ausgelaufen. In langwierigen Verhandlungen konnte eine Anschlussregelung gefunden werden. 

Regionalrat Karl-Heinz Balzer begründete in der Regionalversammlung am 25.9.2013 die Zustimmung seiner Fraktion zum ausgehandelten Ergebnis.

Anrede

Gleich zu Beginn darf ich im Namen der Freien Wähler unsere Zustimmung signalisieren und der Verwaltung ein Lob aussprechen. Die Vereinbarung ist in Ordnung und im Rahmen der Möglichkeiten gut verhandelt!

Insgesamt stellt der vorliegende Entwurf einen ausgewogenen Kompromiss zwischen den Interessen des Landes und der Region dar. So konnte zumindest das primäre Ziel erreicht werden, wonach das Land die vollständigen Infrastrukturkosten für die kompletten Fahrplankilometer des Jahres 2013 sowie für bis zu 100.000 Zugkilometer aus Sonderverkehren übernimmt.

Somit können nach unserer Lesart rund  10,8 Mio. € Rückstellungen aufgelöst werden. Dieser Betrag entlastet die Städte und Gemeinden zumindest indirekt, worüber wir uns freuen. Allerdings steht wohl die Zahlung durch das Land noch aus…

Die Freude über das Verhandlungsergebnis ist allerdings kurzlebig:

  1. Der Vertrag hat nur eine Laufzeit bis Ende 2014, eine Revision der Regionalisierungsmittel lässt Schlimmes befürchten.
  2. Das Land weist heute schon darauf hin, dass aus seiner Sicht eine zukünftige vollständige Kostentragung der Infrastrukturentgelte nicht fortgeführt werden kann.

Positiv sehen wir die Zusage des Landes, sich einerseits an den laufenden Kosten der Verlängerung bis Neuhausen ebenso zu beteiligen, wie auf der anderen Seite Einsparungen bei Rücknahmen von Landesverkehren bei der Einführung der S-Bahn nach Göppingen bzw. Vaihingen (Enz) der Region zugute kommen zu lassen.

Für die Zeit nach 2014 muss gelten:

Die Region darf nicht schlechter gestellt werden als andere Landesteile. Aus der Kommunalisierung der S-Bahn darf den Kommunen in der Region kein Nachteil entstehen. Das Land hat auch nach 2014 die Pflicht, die Infrastruktur in der Region, wie im übrigen Land, wo das Land Aufgabenträger ist, vollständig auszugleichen. Von diesem Grundsatz darf aus Sicht der Freien Wähler nicht abgewichen werden!

Wir stimmen dem Beschlussvorschlag zu.

Termine

Freie Wähler in der Region Stuttgart