Gegenwind treibt keine Windräder an

Freie Wähler für objektive Kriterien – Hoher Energiebedarf der Region Stuttgart ist auch Verpflichtung – sichere und günstige Stromversorgung ist ein Standortfaktor

Die öffentliche Meinung steht hinter der Energiewende. Windkraft wird als notwendiger Baustein der Substitution von Kernkraft gesehen. Widerstand kommt dann, wenn Standorte vor der Haustüre im Gespräch sind. Probleme bereiten auch Natur- und Artenschutz, Flugsicherung oder die Abstände zur Bebauung. Deshalb ist der Ausbau der Windkraft in der Region Stuttgart, aber auch im ganzen Land, weit hinter den Erwartungen zurückgeblieben.

Die öffentliche Meinung steht hinter der Energiewende. Windkraft wird als wichtiger Baustein zum Ersatz der ab dem Jahre 2022 vom Netz gehenden Kernkraftwerke gesehen. Widerstand kommt dann, wenn Standorte vor der Haustüre im Gespräch sind. Probleme bereiten auch Natur- und Artenschutz, Flugsicherung oder die Abstände zur Bebauung. Deshalb ist der Ausbau der Windkraft in der Region Stuttgart, aber auch im ganzen Land, weit hinter den Erwartungen zurückgeblieben. So wird es nichts mit der Energiewende. 

85 mögliche Standorte sind noch im Verfahren zur Fortschreibung des Regionalplans. Dazu liegen dem Verband Region Stuttgart eine Vielzahl von Stellungnahme von Träger öffentlicher Belange, aber auch von Privaten, vor. Mit diesen wird sich der Planungsausschuss am 20. Mai in öffentlicher Sitzung auseinandersetzen. Die abschließende Entscheidung durch die Regionalversammlung ist für den 22. Juli vorgesehen.

Um kein Missverständnis aufkommen zu lassen: Das Votum der Regionalversammlung ist kein Beschluss über die konkrete Errichtung von Windrädern. Die Region entscheidet nicht, wo Anlagen gebaut werden, sondern wo sie aus regionaler Perspektive denkbar und möglich wären. Da die Aspekte der Flugsicherung und des Wetterradars im Änderungsverfahren zum Regionalplan nicht abschließend geklärt werden können, braucht im Regionalplan darauf keine Rücksicht genommen werden. Ob ein Windrad auf einer regionalplanerischen Vorrangfläche gebaut werden kann, hängt mit der exakten Lage und auch dem Anlagentyp zusammen und wird sich daher erst im konkreten Genehmigungsverfahren entscheiden. Weitere Einschränkungen könnten sich durch den Artenschutz ergeben. Somit werden auch innerhalb der Vorranggebiete nach Beschluss durch die Regionalversammlung noch Fragezeichen bleiben.

Bei ihren fraktionsinternen Beratungen lassen sich die Freien Wähler u.a. von folgenden Gesichtspunkten leiten:

  • Die Energiewende ist unausweichlich – Windkraftanlagen, auch solche nahe am Verbrauch, sind nicht verzichtbar.
  • Die Region Stuttgart ist ein Wirtschaftsstandort, der auf viel Energie angewiesen ist.
  • Aus Gründen der Versorgungssicherheit und –kapazität sollte so  viel wie möglich Energie lokal und regional erzeugt werden.
  • Wie ausschlaggebend sind die bisher im Gespräch befindlichen Abwägungskriterien tatsächlich?

Zahl möglicher Anlagen in einem Gebiet: Bündelung wird angestrebt, d.h. lieber mehr Anlagen in einem Gebiet an vielen Stellen nur ein Windrad. Aber es muss auch Bürgergenossenschaften möglich sein, sich zu engagieren.

Winddargebot: Die Standorte orientieren sich am Windatlas Baden-Württemberg. Erst die konkrete Messung im Genehmigungsverfahren wird weisen, auf wie viel Wind zu hoffen ist.

Landschaftsbild und Naturschutz, Beeinträchtigung des Freizeitwerts: Wird die Freizeitnutzung wirklich verhindert? Wer stört sich auf der Schwäbischen Alb oder im Schwarzwald an den Windkraftanlagen?

  • Der Regionalplan legt keine konkreten Standorte fest, sondern sichert Optionen, die dann im Genehmigungsverfahren konkret geprüft werden. Dabei wird es zu einer starken Auslese kommen. Um dann nicht mit leeren Händen dazustehen, sollten zunächst viele Alternativen offen bleiben.
  • Bei der Konkretisierung der Standorte und bei der Umsetzung im Einzelfall sind die Belegenheitsgemeinden intensiv eingebunden.

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