Windkraft – nicht ohne die Region Stuttgart

Die Energiewende geht uns alle an – Weniger Windräder als erhofft (oder befürchtet)

77 Standorte kommen in der Region Stuttgart grundsätzlich als Flächen für große Windräder  in Betracht. Das ist der aktuelle Stand des Entwurfs zur Änderung des Regionalplans, der im Planungsausschuss vorgestellt wurde. Das Papier enthält alle zwingenden Gründe, die zu einem Ausschluss von Windstandorten führen. Beim Blick auf einzelne Standorte wird sich die Zahl der Vorranggebiete wohl weiter verringern. Nach Auffassung der Freien Wähler muss auch die  Region Stuttgart einen messbaren Beitrag zur Energiewende leisten.

Nach einem intensiven Suchlauf waren im Juli 2012 zunächst 96 Standorte in die engere Wahl gekommen. Dabei war eine durchschnittliche Windgeschwindigkeit von mindestens 5,3 Meter/Sekunde, die Mindestabstände von 700 Metern zur Wohnbebauung als auch eine Mindestgröße der Flächen, die den Bau von mindestens zwei Windrädern zulässt, berücksichtigt worden. Wegen Konflikten mit dem Landschaftsschutz oder aus anderen zwingenden Gründen reduzierten sich die Standorte im Juli 2013 nach einer ersten Beteiligungsrunde auf 85.

85 minus 9 plus 1 gleich 77

Ergebnis einer zweiten Beteiligungsrunde sind die nunmehr vorgestellten 77 Standorte. Im Vergleich zu den 85 Flächen vom Juli 2013 sind also neun Gebiete entfallen und eines hinzugekommen. Detailliert heißt das: Eine artenschutzrechtliche Vorprüfung durch den Verband Region Stuttgart führte zum Ausschluss von sechs Gebieten. Für weitere zwei Gebiete wird keine Änderung des Landschaftsschutzgebiets in Aussicht gestellt, sie müssen daher entfallen.

Die Regionalverwaltung empfiehlt darüber hinaus, weitere 10 Gebiete nicht weiterzuverfolgen (in den Landkreisen Böblingen, Esslingen und Göppingen).

Wenn ein Standort im Regionalplan steht, bedeutet dies nicht zwangsläufig, dass dort auch Windräder gebaut werden.  Aspekte der Flugsicherung oder des Wetterradars könnten erst im konkreten Baugenehmigungsverfahren geklärt werden. An 24 Standorten gibt es zudem absehbare Konflikte mit dem EU-Schutzgebiet Natura 2000. Die Entscheidung, welche Gebiete im Regionalplan ausgewiesen werden sollen, muss plausibel herbeigeführt werden

Wilfried Wallbrecht, der Sprecher der Freien Wähler im Planungsausschuss, bestätigte der Verbandsverwaltung eine gute Vorarbeit. So wurde die Eingrenzung der Vorranggebiete auf die jetzige Zahl und Größe nachvollziehbar dargestellt, ebenso der Versuch einer plausiblen Methodik für den weiteren Abwägungsprozess anhand einer Matrix mit den harten und weichen Bewertungskriterien.

Wallbrecht bekräftigt in seinem Wortbeitrag, dass sich die Freien Wähler ausdrücklich zu einem nennenswerten Beitrag zur Energiewende bekennen. Auf der anderen Seite werden sie sich aber auch sehr verantwortungsvoll mit den Bedenken von Bürgerinnen und Bürgern sowie von Belegenheitsgemeinden und Nachbargemeinden von Standorten auseinandersetzen. Wallbrecht machte auch nochmals deutlich, dass der Verband mit seinen Vorranggebieten lediglich Optionen schaffe und davon auszugehen sei, dass viele Standorte auf dem Wege zur Realisierung von Windkraftanlagen noch entfallen würden. In unserem dicht besiedelten Ballungsraum sind viele weitere Hürden zu überwinden – die Ausweisung eines Vorranggebietes ist noch lange kein Baubeschluss.

Wie viele Standorte definitiv in den Regionalplan aufgenommen werden, entscheidet die Regionalversammlung am Mittwoch, 30. September. Sie wird einen „qualifizierten Zwischenbeschluss“ fassen. Rechtsverbindlich als Satzung kann die Teiländerung des Regionalplans erst dann erlassen werden, wenn die Landschaftsschutzgebiete, in denen Windkraftstandorte liegen, durch die Naturschutzbehörden geändert sind. In den Sitzungen des Planungsausschusses am Mittwoch, 15. Juli und am Mittwoch, 16. September wird die Entscheidung vorberaten.

Termine

Freie Wähler in der Region Stuttgart