Region fordert vom Land mehr Geld für den S-Bahn-Betrieb

Der Bund stellt Baden-Württemberg besser – Region möchte analog mehr aus dem Topf der Regionalisierungsmittel

Die Regionalisierung des Schienenverkehrs war einer der drei Hauptinhalte der Bahnreform in Deutschland Die aufgrund dieses Gesetzes verteilten Geldmittel werden als „Regionalisierungsmittel“ bezeichnet. Mit der Übertragung des Schienennahverkehrs an die Länder hat der Bund die Zuschussleistungen, die er für den damaligen Verkehr (Status quo) erbrachte, in Form dieser Regionalisierungsmittel den Ländern zur Verfügung gestellt. Als Träger der S-Bahn ist der Verband Region Stuttgart vom Land Baden-Württemberg daran entsprechend beteiligt worden. Neu von der Region danach veranlasste Verkehrsleistungen müssen allerdings von ihr selbst über die Verkehrsumlage finanziert werden. Trotz Dynamisierung können die Regionalisierungsmittel auch die allgemeinen Kostensteigerungen nicht auffangen.

Der Verband Region Stuttgart fordert vom Land eine Erhöhung der Regionalisierungsmittel um 8 Prozent. Dafür hat sich der Verkehrsausschuss einstimmig ausgesprochen. Anlass hierfür ist die Revision des Regionalisierungsgesetzes, die dem Land dieses Jahr 8 Prozent mehr Regionalisierungsmittel einbringt. In Anbetracht der verbesserten Ausstattung des Landes mit Regionalisierungsmitteln ist auch eine Erhöhung der Zuweisung vom Land an die Region in der gleichen Relation geboten. Basis ist der bisherige Vertrag mit dem Land sowie das Verkehrsangebot der S-Bahn des Jahresfahrplans 2016.

Wegen der noch ausstehenden Rechtsverordnung für die Verteilung der Regionalisierungsmittel an die Länder soll ein Übergangsvertrag zwischen Land und Region über einen Pauschalbetrag abgeschlossen werden. Die Vereinbarung soll auch eine Dynamisierungsregelung enthalten für den Fall, dass Bund und Länder dieses Jahr keine Einigung erzielen. Mit den Mitteln werden insbesondere die Infrastrukturkosten des Verkehrsangebots bei der S-Bahn finanziert.

Die Vergabe der Regionalisierungsmittel an die Länder erfolgt dieses Jahr nach dem bisherigen Verteilschlüssel. Das heißt, das Land Baden-Württemberg erhält weiterhin 10,44 Prozent der Regionalisierungsmittel, deren Gesamtvolumen für 2016 bundesweit auf 8 Milliarden Euro erhöht wurde.

Der Verkehrsausschuss beauftragte mit den Stimmen der Fraktion Freie Wähler die Verbandsverwaltung, eine Übergangsregelung für das Jahr 2016 auszuhandeln. Der erzielte Pauschalbetrag soll für 2017 um 1, 8  dynamisiert werden, falls die notwendige Rechtsverordnung nicht bis Jahresende erlassen wird.

Der verkehrspolitische Sprecher der Fraktion, Bernhard Maier,  wies wiederholt drauf hin, dass der Verband Region Stuttgart als einzige Region in Baden-Württemberg die Aufgabenträgerschaft für regionalbedeutsamen Schienenpersonennahverkehr, insbesondere die S-Bahn hat. Deshalb müsse die Region jetzt mit dem Land über mehr finanzielle Mittel verhandeln, damit die Kommunen und Kreise der Region Stuttgart nicht schlechter gestellt würden als alle anderen im Land

 

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