Region befasst sich mit dem Entwurf des Bundesverkehrswegeplans

Deutliche Unzufriedenheit über die Berücksichtigung der Region Stuttgart – Fraktion artikuliert eine Reihe von Änderungswünschen

Das Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur (BMVI) hat am 16. März 2016 den Referentenentwurf zum Bundesverkehrswegeplan (BVWP) 2030 veröffentlicht. Die Region hat die Möglichkeit zur Stellungnahme bis zum 2. Mai 2016. Die abschließende Beratung im Verkehrsausschuss ist für den 27. April vorgesehen. Anhand der Stellungnahmen wird das BMVI den Entwurf zum BVWP überarbeiten und die modifizierte Fassung dem Bundeskabinett zum Beschluss vorlegen. Das Kabinett entscheidet zeitgleich auch über die Ausbaugesetze Straße und Schiene mit den zugehörigen Bedarfsplänen für die Schiene und die Straße, die auf dem BVWP aufbauen. Mit dem Kabinettsbeschluss wird das parlamentarische Verfahren zu den Ausbaugesetzen eingeleitet.

Der BVWP ist das zentrale Instrument der Verkehrsinfrastrukturplanung des Bundes und stellt ein Rahmenprogramm für die anstehenden Investitionen in Erhaltungs-, Neu- und Ausbaumaßnahmen an der Verkehrsinfrastruktur des Bundes dar. Er weist weder Gesetzescharakter noch die Funktion eines Finanzierungsprogramms auf, dient aber als Hauptgrundlage für die Aufstellung der Bedarfspläne Schiene und Straße. In diesen Plänen, die alle fünf Jahre zu überprüfen sind, legt der Bund fest, welche Maßnahmen an Bundesfernstraßen, -schienenwegen und –wasserstraßen in welchem Zeitraum geplant und finanziert werden sollen.

Eine Realisierungschance innerhalb des BVWP-Geltungszeitraums weisen neben den bereits laufenden und folglich fest disponierten Maßnahmen (FD) im Prinzip nur Vorhaben auf, die in den Vordringlichen Bedarf des BVWP aufgenommen werden (VB bzw. VB-E bei Projekten mit Engpassbeseitigung). Die Vorhaben des VB bzw. VB-E sollen im Geltungszeitraum des BVWP umgesetzt oder zumindest begonnen werden. Für die Maßnahmen des Weiteren Bedarfs (WB) bzw. Weiteren Bedarfs mit Planungsrecht (WB*) stehen hingegen im Geltungszeitraum des BVWP nicht genügend Finanzmittel zur Verfügung.

Das Gesamtvolumen des BVWP 2030 beträgt laut Referentenentwurf ca. 265 Mrd. €. Mit rund 141 Mrd. € entfällt der überwiegende Teil der Mittel auf Erhaltungs- und Ersatzinvestitionen in die Bestandsnetze von Straße, Schiene und Wasserstraße. Für Aus- und Neubaumaßnahmen sind etwa 95 Mrd. € veranschlagt. Hinzu kommen rund 30 Mio. € für Maßnahmen, die erst spät begonnen und daher nach dem Jahr 2030 zu Ende finanziert werden.

Der Entwurf benachteiligt die Region Stuttgart

Die Verkehrssituation in der Region Stuttgart ist schon heute prekär. Sie wird von den in der Region ansässigen Wirtschaftsunternehmen als Standortrisiko Nr. 1 bezeichnet. Ein adäquater, der Bevölkerungs-und Wirtschaftsentwicklung entsprechender Ausbau der Verkehrsinfrastruktur ist in der Region Stuttgart in den letzten Jahrzehnten unterblieben. Angesichts des zum Teil untragbaren Verkehrsgeschehens und der damit verbundenen Umweltfolgen („Stauhauptstadt“, „deutsche Hauptstadt der schlechten Luft“; Vertragsverletzungsverfahren wegen Feinstaub etc.) ist schon heute ein umfangreicher Nachholbedarf beim Ausbau des Verkehrsnetzes unverkennbar. Vor diesem Hintergrund ist es nicht nachvollziehbar, dass die Region Stuttgart bei den Straßenbaumitteln für Aus- und Neubaumaßnahmen nur unterproportional berücksichtigt werden soll. Während in der Region bezogen auf das Land Baden-Württemberg rund 25 % der Einwohner leben, etwa 27 %der Beschäftigten tätig sind und ca. 28 % des BIP erwirtschaftet werden, liegt der Anteil der im BVWP Entwurf auf die Region entfallenden Mittel für neue Straßenbauvorhaben des Vordinglichen Bedarfsbei lediglich 13,5 %. In Anbetracht der prognostizierten weiteren Bevölkerungs- und Wirtschaftsentwicklung kann dieser Anteil nicht ausreichen, um das Verkehrsgeschehen in der Region Stuttgart hinreichend zu verbessern. Es besteht im Gegenteil die Gefahr, dass sich die Mobilitäts- und Transportbedingungenweiter verschlechtern und in der Folge auch die wirtschaftliche Entwicklung des Landes Baden-Württemberg beträchtlichen Schaden nimmt.

Wir brauchen beides – Straßenbau und ÖPNV

Zu den großen Chancen für die Region Stuttgart gehört das Schienenprojekt S 21. Aus Sicht der Freien Wähler, die die Mitfinanzierung der Maßnahme durch die Region Stuttgart unterstützt hatten, ist die sog. „Große Wendlinger Kurve“ ein wichtiger Bestandteil. Deshalb hat der verkehrspolitische Sprecher der Fraktion, Bernhard Maier, zur Sitzung des Verkehrsausschusses am 27. April einen Berichtantrag gestellt. Er hat folgenden Wortlaut:

Große Wendlinger Kurve

Die Verwaltung berichtet über den verkehrswirtschaftlichen Sinn des Ausbaus einer zweigleisigen kreuzungsfreien Kurve für Regionalzüge zwischen Reutlingen/Tübingen und der Bahnstrecke S-21 im Verhältnis zur aktuell im Zuge von S-21 geplanten Ausführung.

Begründung:

Im Entwurf für den Bundesverkehrswegeplan sind zahlreiche Schienenprojekte noch nicht bewertet, so auch das Projekt einer zweigleisigen Wendlinger Kurve. Das Projekt ist somit, soweit es über S 21 hinausgeht, noch nicht im BVWPl enthalten.

Möglicherweise wird dadurch eine Chance vertan, eine weitere Stärkung des Schienenverkehrs in der Region zu erreichen, weil ein Ausbau nach S 21 mit erheblichen Mehraufwendungen verbunden ist.

Wir behalten uns einen Antrag vor, in der Stellungnahme des Verbands zum BVWPl die Aufnahme dieses Projekts in den Plan zu beantragen.

Forderungen der Fraktion Freie Wähler zum Straßenbau und ÖPNV

In den Vordringlichen Bedarf sollen eingestuft bzw. neu bewertet werden:

  • Der Ausbau der A 81 zwischen Anschlussstelle Ludwigsburg-Nord und Stuttgart-Zuffenhausen
  • Die Verbindung B 14 – B 29 (Nordostringe Stuttgart)
  • Die Verbindung A 8 – B 10 als Verknüpfung der B 14 und B 27 südöstlich von Stuttgart (Filderaufstieg)
  • Die Umfahrungen von Rechberghausen, Albershausen und Nürtingen-Reudern im Zuge B 297
  • Die Umfahrung der B 10 von Geislingen von Gingen-Ost bis Geislingen-Ost muss unbedingt in einem Zug verwirklicht werden, da sonst chaotische Zustände im Südosten von Geislingen entstehen würden. Dementsprechend ist das Gesamtprojekt in den Vordringlichen Bedarf einzustufen.
  • Zukunftsfähiger Ausbau der Wendliger Kurve im Zuge von S 21

Die Beratungsvorlage und dieser Forderungskatalog wurden am 27. April im Verkehrsauschuss beraten. In allen wesentlichen Punkten wurden die Positionen der Freien Wähler bekräftigt.

Hafen Plochingen hat Zukunft

Eine seit langem formulierte politische Forderung der Region ging in Erfüllung:

Die Verlängerung der Neckarschleusen des gesamten schiffbaren Neckar, also von Mannheim nach Plochingen sind im Bundesverkehrswegeplan gesetzt.

 

 

 

Termine

Freie Wähler in der Region Stuttgart