Hermann-Hesse-Bahn bleibt ein Risiko für den S-Bahnbetrieb
Stellungnahme der Bundesnetzagentur bestätigt Befürchtungen der Freien Wähler – Regionalfraktion fordert Klarheit
Im Stufenkonzept zum Ausbau des Schienenverkehrs auf der Strecke Calw-Weil der Stadt-Renningen (HHB) vom 19.6.2015 haben sich der Landkreis Calw, das Land Baden-Württemberg als Zuwendungsgeber und die Anrainergemeinden auf die Umsetzung einer Stufenlösung für die Hermann-Hesse-Bahn „verständigt“.
In dem Papier wurde klar zum Ausdruck gebracht:
„Beeinträchtigungen der Pünktlichkeit der S-Bahn durch den Betrieb der HHB bis Renningen müssen ausgeschlossen werden. Im Fall von Verspätungen und Störungen hat der S-Bahnbetrieb Vorrang“.
Dazu sollte einvernehmlich eine Fahrplanrobustheitsprüfung durchgeführt werden und die rechtsverbindliche Abklärung des Vorrangs erfolgen. Bis heute ist über diesen Stresstest nichts bekannt, auch nicht ob und inwieweit der VRS als Aufgabenträger der S-Bahn mit seinen Kriterien an der Auftragserteilung beteiligt war. Gleichwohl sind diverse Planfeststellungsverfahren in vollem Gange.
Ein Schreiben der Bundesnetzagentur vom 14. November 2016 lässt nun aufhorchen, denn es bestätigt die von der Regionalfraktion Freie Wähler von Anfang geäußerten Befürchtungen.
Dort ist u.a. zu lesen: „Aus unserer Sicht ist insbesondere von Bedeutung, dass nach einer Anbindung der HHB an die Eisenbahninfrastruktur der DB Netz AG in Weil der Stadt eine gemeinsame Nutzung der Eisenbahninfrastruktur möglich und sowohl die Züge der HHB als auch die S-Bahn-Verkehre von und nach Stuttgart verkehren können. Hierbei kann es im Rahmen eines diskriminierungsfreien Eisenbahninfrastrukturzugangs durchaus dazu kommen, dass künftig die Verkehrsleistung insgesamt umverteilt und der Umfang der Verkehrsleistung der S-Bahn Stuttgart zwischen Weil der Stadt und Stuttgart reduziert wird.“
Der ÖPNV-Experte der Regionalfraktion, Landrat a.D. Bernhard Maier ist alarmiert und wendet sich mit einem Dringlichkeitsantrag an den Verkehrsausschuss und die Regionalverwaltung. „Ich möchte wissen, ob die vereinbarte Fahrplanrobustheitsprüfung durchgeführt wurde und die rechtsverbindliche Abklärung des Vorrangs auch realisiert ist“, nimmt Maier die Regionalverwaltung in die Pflicht. Er fordert abschließend, dass die von Anfang an bestehenden Befürchtungen der Anliegerkommunen umgehend aus der Welt geschafft werden.