Windkraft – Region bleibt bei ihrer Linie

Zielabweichungsverfahren bis zur Rechtskraft der Planänderung – Entscheidungen der Fraktion auf der Basis des Grundsatzbeschlusses

So langsam kommt Schwung in die Planfeststellungsverfahren zur Errichtung von Windkraftanlagen. Da die Änderung des Regionalplans aus formalen Gründen noch nicht rechtskräftig ist, müssen für die einzelnen Projekte Zielabweichungsverfahren durchgeführt werden. Sie orientieren sich inhaltlich an der beschlossenen Regionalplanänderung.

Nachdem die Regionalversammlung in ihrer Sitzung am 30.9. 2015 einen ,qualifizierten Zwischenbeschluss‘ zu 41 Vorranggebieten gefasst hat, müssen nunmehr für einzelne Vorhaben Zielabweichungsverfahren durchgeführt werden, wenn z.B. regionale Grünzüge, Landschaftsschutzverordnungen o.ä. entgegenstehen.

Für die Vorranggebiete GP-14 Tegelberg und GP-01 Adelberg-Kaiserstrasse wurden vom Planungsausschuss Zustimmungen zur Zielabweichung beschlossen. Die Freien Wähler orientierten sich in ihrem Abstimmungsverhalten (bis auf eine Ausnahme bei GP-01) strikt an ihrem Grundsatzbeschluss vom September 2015. Seinerzeit hatten die Freien Wähler nach langer Diskussion zu 41 von 77 Vorranggebieten ,ja‘ gesagt nach einem transparenten Abwägen von Kriterien aus Struktur/Freiraumqualität (Beeinträchtigung) auf der einen und Ergiebigkeit (Windstärke und Flächengrösse) auf der anderen Seite.

„In einer engagierten Diskussion flammten die Positionen der Vorjahre zu diesem emotionalen Thema wieder auf, die Mehrheiten blieben jedoch stabil für eine windkraft-ermöglichende Linie“, skizziert der Planungsexperte der Fraktion, Bürgermeister Wilfried Wallbrecht, den Sitzungsverlauf.

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