Die Windkraft in der Region Stuttgart braucht einen rechtssicheren Regionalplan

FDP-Antrag auf Einzelfallentscheidung gescheitert – Freie Wähler bleiben bei ihrer klaren Linie

Befürworter und Gegner der Windkraft in der Region sollten sich eigentlich in einem Punkt einig sein: Ohne einen rechtssicheren Regionalplan droht ein möglicherweise unkontrollierter Wildwuchs bei der Erstellung von Windkraftanlagen. Ein solches Risiko würde dann eintreten, wenn aufgrund von Abwägungsmängeln der gesamte Regionalplan, Teilplan Windkraft, unwirksam wäre. Dies hinderte aber die FDP-Fraktion, unterstützt durch einzelne CDU-Regionalräte, nicht, einen Antrag auf Einzelfallherausnahme eines geplanten Standorts zu stellen.

Ginge ein solcher Antrag durch, hätte der Verband seine bisher festgelegte Grundlinie verlassen und es bestünde die akute Gefahr eines schwerwiegenden Abwägungsmangels. Dahinter kann man nur Populismus vermuten, um Windkraftgegnern scheinbar entgegenzukommen. Dabei unterstellte man sogar dem Waiblinger Oberbürgermeister, Regionalrat Andreas Hesky, dass er „einzelne Standorte auf Biegen und Brechen durchziehen wolle“. Dies ist absoluter Unfug, denn gerade die heftig bekämpften Standorte WN 25 und WN 26, werden in der Beteiligung der Fachbehörden (Träger öffentlicher Belange) besonders sorgfältig und objektiv geprüft. Die mit einer Einzelfallentscheidungen verbundenen Rechtsrisiken wurden durch Planungsdirektor Thomas Kiwitt aufgezeigt.

Für die Freien Wähler nahm Regionalrat Thomas Bernlöhr wie folgt Stellung:

„Kompliment an die Geschäftsstelle, sie schafft es, immer gleich gestellte Fragen zwar einerseits konsistent und durchgängig inhaltsgleich zu beantworten und doch andererseits immer wieder neue Erkenntnisse und den aktuellen Sachstand einzubauen. Dadurch schafft sie Offenheit und Transparenz.

Für uns ergibt sich nach der Sitzungsvorlage folgender Stand: Aus 95 potenziellen Windkraftvorrangstandorten sind nach für uns nachvollziehbaren und sachlichen Kriterien 41 Standorte geworden. Von diesen 41 im Zwischenbeschluss September 2015 beschlossenen Windvorranggebieten liegen bekanntermaßen 13 in Landschaftsschutzgebieten. 8 dieser 13 Rechtsverordnungen werden aktuell oder demnächst verändert.

Damit ist für uns die Frage beantwortet, ob wir gegenwärtig einen Satzungsbeschluss für den Teilregionalplan Wind fassen wollen bzw. können. Unsere Antwort ist: Nein, zu früh, zu viele noch laufende oder noch nicht einmal gestartete Verfahren.

Einzelne Standorte außerhalb eines Verfahrensschrittes rauszunehmen oder auch reinzunehmen verbietet sich, Abwägungsfehler und ein dadurch evtl. unwirksamer Regionalplan wären die Folge. Hoffentlich wird das mit jeder Debatte dem einen oder anderen endlich klar. Man kann einen Sack ganz aufmachen, oder gar nicht.

Übrigens will ich bei dieser Gelegenheit all jene, die Beschlüsse über Einzelstandorte fordern, mit der Theorie konfrontieren: Welche Wirkung hätte denn ein abwägungsfehlerhafter Regionalplan?

Ein offensichtlich rechtsfehlerhafter Plan ist ein unwirksamer Plan. Damit gäbe es regional also überhaupt keine planerische Aussage mehr. Lokal, also auf Flächennutzungsplanebene, hätten die Gemeinden zwar seit 2011 die Möglichkeit zu steuern, aber so gut wie keine Gemeinde hat einen Flächennutzungsplan „Wind“ aufgestellt, jede hat sich (sinnvollerweise) auf die Regionplanung verlassen. Damit gäbe es also weithin keine direkte planerische Steuerungsmöglichkeiten für die Windkraft mehr, also auch fast nirgends mehr in der Region Stuttgart eine planerische Ausschlusswirkung. Auf die regionalen Grünzüge würde ich mich angesichts eines fehlerhaften Regionalplans dann auch nicht mehr so sehr verlassen. Innerhalb der Region Stuttgart wäre damit (nachdem kein Planrecht vorhanden wäre) zunächst mal überall dort eine Windkraftanlage zulässig, wo keine Genehmigungsvorschriften, insbesondere des Immissionsschutzrechtes, entgegenstehen. Insofern ist die Forderung, einen Standort per Einzelbeschluss aus der Gesamtkulisse rauszunehmen zwar schnell gestellt. Sie kann aber eine geradezu gegenteilige Wirkung entfalten.

Gerade auch diejenigen, die einzelne Windkraftstandorte oder auch die Windkraft generell kritisch sehen, müssten deshalb für eine demokratisch legitimierte Steuerung sein. Mit den Beschlussempfehlungen der Geschäftsstelle sowie mit dem weiteren Vorgehen sind wir einig.

Hinsichtlich der aufgestellten Vermutungen, Unterstellungen und Interpretationen zu den Waiblinger Standorten ist ebenfalls eine Replik angebracht. Diese sind unnötig, entbehren jeglicher Grundlage und wir weisen diese zurück. Sofern man den persönlichen Angriff als zulässiges politisches Instrument werten will, wäre es ein Mindestmaß von Fairness, diese in Anwesenheit der Betroffenen zu äußern.“

Der offenkundig nach der Devise „Auffallen durch Populismus um jeden Preis“ gestellte Antrag der FDP erhielt trotz Unterstützung durch einzelne CDU-Räte nur 6 Stimmen und ging gegen eine große Mehrheit sang- und klanglos unter.

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