Große Mehrheit für den Dringlichkeitsantrag der Regionalfraktion

Der folgende Dringlichkeitsantrag wurde im Verkehrsausschuss am 20. September behandelt und beschlossen. Er wurde mit großer Mehrheit, mit den Stimmen der Fraktionen Freie Wähler, CDU, SPD und FDP, angenommen.

Dringlichkeitsantrag für den Verkehrsausschuss am 20.09.2017

Berufung gegen das Urteil des VG Stuttgart zum Luftreinhalteplan

Sehr geehrter Herr Verbandsvorsitzender Bopp,

die Fraktion Freie Wähler stellt zur Entscheidung im Verkehrsausschuss am 20. September 2017 folgenden

Dringlichkeitsantrag

Der Verkehrsausschuss fordert die Landesregierung auf, gegen das Urteil des Verwaltungsgerichts Stuttgart zum Luftreinhalteplan Stuttgart Rechtsmittel einzulegen und in Berufung zu gehen.

Begründung:

Das Verwaltungsgericht Stuttgart hat in seinem Urteil rechtliche Grundsatzentscheidungen gefasst, die neben dem Grundrecht auf Gesundheit auch weitere Grundrechte wie die Freizügigkeit oder das Eigentum berühren. Die Auswirkungen lassen sich auch nicht auf die Landeshauptstadt Stuttgart begrenzen, sondern haben erhebliche Relevanz für den regionalen Verkehr.

Beim Luftreinhalteplan spielt die Feinstaubbelastung nur noch eine untergeordnete Rolle, da aufgrund der bisherigen Maßnahmen nur noch an der Messstelle am Neckartor Grenzwerte überschritten werden. Dafür ist in letzter Zeit immer mehr die Stickstoffdioxidbelastung in den Fokus der Diskussionen gerückt worden. Allein in Baden-Württemberg werden beim Stickstoffdioxid in rund 20 Kommunen Grenzwerte überschritten, mehrere davon in der Region Stuttgart. Weitere Luftreinhaltepläne sind somit zu erwarten.

Für die Zukunft braucht der Verband Region Stuttgart als wichtiger Akteur bei der Regionalverkehrsplanung und im ÖPNV genauso Rechtssicherheit wie die Städte und Gemeinden im Verbandsgebiet. Nur so kann die Mobilität gewährleistet werden, die Einwohner und Wirtschaft erwarten.

Sowohl die Anerkennung des Urteils als auch die Sprungrevision bergen das Risiko, dass andere Verwaltungsgerichte in anderen Gerichtsverfahren künftig anders urteilen. Nur durch ein höchstrichterliches Urteil kann die erforderliche Rechtssicherheit geschaffen werden. Deshalb ist allein die Berufung beim Verwaltungsgerichtshof der richtige Weg.

Für die Fraktion Freie Wähler

Andreas Hesky

Termine

Freie Wähler in der Region Stuttgart