EU-Recht behindert sinnvolle Steuerung des großflächigen Einzelhandels

Lebendige Ortskerne müssen Ziel bleiben – Verbraucherinteressen sind gewahrt

Die EU hat gegen Deutschland ein Vertragsverletzungsverfahren wegen Verletzung der Wettbewerbsvorschriften im Zusammenhang mit den raumordnerischen Vorschriften zur Steuerung des Einzelhandels eingeleitet. Der Planungsausschuss im Verband Region Stuttgart befasste sich in der letzten Sitzung mit der Zielrichtung, wie dieses Verfahren abgewendet werden kann.

Regionalrat Reiner Ruf fasste für die Freien Wähler deren Positionen zusammen und stellte fest, dass die Bauvorschriften im Baugesetzbuch und die raumordnerischen Festsetzungen, so auch in der Region Stuttgart, eine sehr bewährte und anerkannte Planungskultur darstellen.

Die jahrzehntelange Praxis, was die Steuerung des großflächigen Einzelhandels im Verhältnis zwischen den Ortskernen und peripher liegenden Gewerbegebieten anbelangt, sei alles in allem sehr erfolgreich gewesen.

Nur deshalb konnte sich der Einzelhandel im System der zentralen Orte und für die Grundversorgung im Lebensmitteleinzelhandel bis 800 m² Verkaufsfläche so positiv entwickeln. Der Einzelhandel habe nicht nur in den großen Städten, sondern auch in den Mittelzentren und in Kleinzentren seine wichtige Bedeutung bewahrt.

Aus den vielen wichtigen Steuerungszielen nannte Ruf beispielhaft den Erhalt lebendiger Ortskerne und  die Vermeidung von Verkehr. Die Verkehrsvermeidung bekomme ja in der aktuellen politischen Diskussion noch viel mehr Bedeutung. Und: „Wenn die EU erst erkennt, dass die Steuerung und damit auch der Wettbewerb für den Einzelhandel zu gleichen Bedingungen so erfolgreich geleistet wird wie in Deutschland, muss sie dieses Verfahren einstellen.“

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