Ein Rückschlag für lebendige Innenstädte

Verwaltungsgerichtshof erlaubt Breuninger-Erweiterung im Gewerbegebiet – Freie Wähler: Urteil nicht  nachvollziehbar

Ein wichtiges Ziel der Regionalplanung ist der Erhalt lebendiger Innenstädte durch den Schutz des zentrenrelevanten Handels. Seit Jahren bemüht sich der Verband Region Stuttgart mit Erfolg darum, dass wichtige Handels- und Dienstleistungsangebote nicht an die Peripherie in Gewerbegebiete vergelagert werden. Deshalb wurde mit Unterstützung des Regierungspräsidiums Stuttgart eine großflächige Erweiterung des Breuningerlands in Sindelfingen abgelehnt.

Lebendige Innenstädte statt ideenloser Regalmeter      Kunstart.net/pixelio.de

 

Eine dagegen gerichtete Klage des Unternehmens und der Stadt wurde vom Verwaltungsgericht abgewiesen. In der Berufung hob der Verwaltungsgerichtshof Mannheim dieses Urteil aus nicht nachvollziehbaren formalen Gründen auf.

 

 

Zu den Beratungen im Planungsausschuss der Region nimmt der Sprecher der Freien Wähler, Regionalrat Reiner Ruf, wie folgt Stellung:

Erneut befasste sich der Planungsausschuss der Region Stuttgart mit dem Rechtsstreit wegen der vom Breuningerland geplanten Erweiterung der Verkaufsflächen am Standort in Sindelfingen. Bekanntlich möchte die Firma Breuninger schon seit einigen Jahren ihren Bestand von 32.600 m² um satte 9.800 m² auf insgesamt 42.400 m² Verkaufsfläche erweitern. Im ersten Zug wurde eine Bauvoranfrage letztlich auf Intervention des Regierungspräsidiums abgelehnt. Begründet wurde diese Ablehnung wegen der befürchteten negativen Auswirkungen auf den Einzelhandel der Stadt Böblingen sowie weiterer benachbarter Städte. Das Verwaltungsgericht schloss sich dieser Begründung an. Doch der Verwaltungsgerichtshof Mannheim hat in der Berufungsinstanz  nun den Weg für eine Genehmigung dieser Erweiterung frei gemacht. Die Basis dafür war, dass der 1997 geänderte Bebauungsplan der Stadt Sindelfingen vom Verwaltungsgerichtshof für nichtig erklärt wurde und das Gericht auf dieser Grundlage eine Genehmigungsfähigkeit nach § 34 für möglich erachtete. Eine kühne Entscheidung, vor allem wenn man die Genehmigungspraxis der Baurechtsbehörden betrachtet.

Regionalrat Reiner Ruf stellte dazu für die Fraktion der Freien Wähler fest, dass dieses Urteil insofern nicht überzeuge, als ein jahrzehntelang praktizierter Bebauungsplan nicht einfach weggewischt werden könne, ohne dass eine Planungspflicht für einen neuen Bebauungsplan vom Gericht verlangt werde. Insofern sei die Begründung des Verwaltungsgerichtes eher verständlich gewesen. Dieses Gericht sah eine Planungspflicht für einen neuen Bebauungsplan. Bei einem neuen Verfahren hätten auch die Nachbarstädte und die Region Stuttgart beteiligt werden müssen. Die Gesamtsituation wäre insgesamt nochmals sorgfältig geprüft worden. Reiner Ruf bedauerte,  dass sich das Regierungspräsidium nicht in der Pflicht sah, eine Beschwerde beim Bundesverwaltungsgericht  einzulegen. Die Nichtzulassung der Revision bei einer so wichtigen Grundsatzentscheidung sei wenig verständlich. Unverständnis  äußerte Ruf auch darüber, dass die Gutachter der Stadt Böblingen offenbar gegenüber dem Gericht nicht schlüssig und überzeugend darlegen konnten, dass die Zulassung dieses Bauvorhabens erheblich nachteilige Auswirkungen auf deren Einzelhandel hat.

 

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