Wenig Rückenwind für Windkraft-Standorte

Der Weg ist schwierig und langwierig – die Ausweisung von Windkraftstandorten in der Region Stuttgart. Viele Einwendungen von Windkraftgegnern, Bedenken von Trägern öffentlicher Belange (Landschaftsschutz und Flugsicherung) und verschlechterte Ausschreibungsbedingungen durch den Bund. Dennoch wurden seit 2015 in der Region 22 Windkraftanlagen in Betrieb genommen.

Begonnen hat der Verband Region Stuttgart mit der vertieften Untersuchung von mehr als 80 potentiellen Standorten. Nach einer akribischen Untersuchung anhand einer sorgfältig erstellten Kriterienliste verblieben zunächst 41 Standorte.

Die Fraktion Freie Wähler hatte beantragt, die Standort zu streichen, die auf Grund der Stellungnahmen der Träger öffentlicher Belange in absehbarer Zeit nicht verwirklicht werden können. Diese Bereinigung hat den Zweck, unnötige Diskussionen um solche Standorte zu vermeiden. Gestrichen wurden im Planungsausschuss 7 Standorte, einer wurde verkleinert. 2 Standorte sind noch in der Schwebe.

Herausgenommen wurden: Im Landkreis Göppingen Horn-Unterdübel bei Aichelberg und Hungerberg bei Geislingen. Im Rems-Murr-Kreis Hoblerberg bei Murrhardt, Jux bei Rudersberg, Hörnle bei Winnenden-Leutenbach, Kaiserstraße auf dem Schurwald bei Schorndorf und die Buocher Höhe bei Korb.

Der Sprecher der Fraktion, Bürgermeister Thomas Bernlöhr, führte in der Sitzung des Planungsausschusses aus:

„22 neue WKA seit 2015 im VRS-Gebiet, das ist auf den ersten Blick ein ganz ordentlicher Beitrag.

Damit wir aber nicht Äpfel mit Birnen vergleichen, müssen wir nachsehen, auf wie vielen Vorrangstandorten diese Anlagen denn stehen. Wir haben gezählt und kommen auf die Anzahl acht.

Der Anteil beträgt also 8 von 41, unsere Fraktion hat ja regelmäßig darauf hingewiesen, dass nicht alle potenziellen Standorte rechtskräftig werden oder gar bebaut werden.

41 Vorranggebiete haben wir beschlossen, mindestens acht davon fallen nun aus Gründen des Landschaftsschutzes mindestens weg, maximal 10.

bleiben noch 31, davon sind mit Alt-Standorten nun etwa die Hälfte tatsächlich bebaut. Ob da noch viel geht in Zukunft ist aus unserer Sicht fraglich und hängt vor allem von künftigen Wirtschaftlichkeiten ab, die ja der Bund gestaltet, Ausschreibungsverfahren, Einspeisevergütung etc..

Augenfällig ist die unterschiedliche Handhabung je nach Landkreis, diesbezüglich besteht aber kein regionaler Einfluss. Deshalb ist das Vorgehen der Geschäftsstelle, den Landratsämtern so viel Zeit wie möglich für die Verfahren zu lassen auch richtig. Es wäre nicht richtig gewesen, diese Standorte früher rauszunehmen und das hat auch nicht mit irgendwelchen finsteren anderen Motiven zu tun, wie ja der eine oder andere schon wieder vermutet hat.

Schade, dass wir nicht das immer noch und immer weiter in Aufstellung befindliche Planwerk nun endlich rechtskräftig setzen können, sondern lediglich unseren Zwischenbeschluss aktuell halten. Aber das ist nun nötig, Zustimmung und Inhalt eines Antrags, den wir jüngst gestellt haben.“

 

 

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