VVS-Tarifzonenreform nimmt weitere Hürde

In seiner Rolle als Partner des sogenannten Einnahmezuscheidungsvertrags im VVS hat sich der Verkehrsausschuss des Verbands Region Stuttgart mit der rechtlichen Durchführung der Reform beschäftigt. Die hete beschlossenen Verträge und die Allgemeine Vorschrift regeln die tariflichen Bedingungen und Ausgleichszahlungen zwischen den Partnern des ÖPNV: Das sind der Verband Region Stuttgart, der  für die Verteilung der VVS-Einnahmen an Regionalzug-, Bus- und Nebenbahnunternehmen sowie die S-Bahn zuständig ist, sowie die Finanzierer der Tarifreform, die VVS GmbH als Clearing- und Abrechnungsstelle und die Verkehrsunternehmen. 

Mit diesen Regelungen verpflichten sich die Bus-, Regionalbahn- und S-Bahnbetreiber im Verkehrsverbund dazu, einheitlich den gesenkten VVS-Tarif anzuwenden und nicht zu überschreiten. Diese Bedingungen gelten auch für künftig im Verbund verkehrende Eisenbahn- und Busunternehmen. Sogenannte On-demand-Verkehre wie SSB-Flex, die nur bei Bedarf verkehren, werden ebenfalls integriert, wenn sie den VVS-Tarif anwenden. Nach Ansicht des Verbands Region Stuttgart leisten sie einen wichtigen Teil der Daseinsvorsorge.

Aufgrund der Tarifreform rechnen die Verkehrsunternehmen mit Mindereinnahmen, die durch einen Soll-Ist-Abgleich ermittelt werden. Deren Kompensation durch das Land, die Landeshauptstadt Stuttgart und die VVS-Landkreise ist bis zu einem Höchstbetrag von 42,1 Millionen Euro im Jahr geregelt. In einigen Jahren kommen diese Regelungen auf den Prüfstand: Ob sie angemessen sind, sollen die Zahlen vom Jahr 2023 zeigen.

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