Mehr Landesmittel für umweltfreundlichen Verkehr
Der Situation gehorchend entschied der Verkehrsausschuss des Verbands Region Stuttgart durch Beschluss im Umlaufverfahren.
Mehr Geld und andere Verteilung durch das Land für umweltfreundlichen Verkehr
Zum 1. Januar 2020 ist die Novelle des LGVFG (Landesgemeindeverkehrsfinanzierungsgesetz) in Kraft getreten, die eine Erhöhung der Fördermittel von bisher 165 auf 320 Millionen pro Jahr vorsieht. Landesweit ist hieraus jährlich mit ca. 192 Millionen Euro für den Umweltverbund, bestehend aus ÖPNV, Rad-Fußverkehr und P+R, zu rechnen. Die aus Verfahrensgründen notwendige Beratung und Beschlussfassung im Verkehrsausschuss erfolgte erstmals im sog. „Umlaufverfahren“. Bei lediglich zwei Enthaltungen kam die Entscheidung zustande.
Inhaltlich ging es bei dem Beschluss um eine Stellungnahme des Verbandes zur Verwaltungsvorschrift zum Landesgemeindeverkehrsfinanzierungsgesetzes. Auf deren Basis erhält der Verband Region Stuttgart Fördergelder für Verkehrsmaßnahmen in der Region Stuttgart. Die VwV gestaltet insbesondere die neu aufgenommenen Fördertatbestände des LGVFG aus und regelt, inwieweit Planungskosten förderfähig sind. Zudem bedürfen der erhöhte Fördersatz klimafreundlicher Maßnahmen und eine Nachbewilligung bei erheblichen Kostensteigerungen einer Konkretisierung durch die Verwaltungsvorschrift.
Der Verband Region Stuttgart muss aber nach einhelliger Auffassung des Verkehrsausschusses in der Neufassung der VwV-LGVFG ausdrücklich als antragsberechtigter Zuwendungsempfänger aufgenommen werden, um rechtssicher selbstständig oder in Zusammenarbeit mit Kommunen Maßnahmen zur intermodalen Verknüpfung von Verkehrsträgern (P+R, B+R, multimodale Knoten) umzusetzen.
„Zur Durchführung des LGVFG ist die Konkretisierung unerlässlich und Voraussetzung, die Verkehrswende auch in den Kommunen auch praktisch zu bewältigen“, betonte Bernhard Maier, der Sprecher der Regionalfraktion. „Wir Freien Wähler gehen davon aus, dass auch der Verband Region Stuttgart Zuwendungsempfänger ist, zur Klarstellung ist eine Aufnahme des Verbands als Aufgabenträger und Zuwendungsempfänger erforderlich.“