Generaldebatte zum Haushalt 2021 des Verbands Region Stuttgart

Noch nie war es so schwierig, den Haushalt der Region Stuttgart auf eine feste Basis zu stellen. Vor allem die mittelfristige Sicht gestaltet sich vor dem Hintergrund der wirtschaftlichen Folgen der Corona-Pandemie äußerst anspruchsvoll. Trotz aller Stützungsprogramme kann niemand verlässlich sagen, welche finanziellen Einbrüche in den Haushalten der Städte und Gemeinden zu erwarten sind. Gleichzeitig sind die Anforderungen an die Region – vor allem im Verkehrshaushalt – enorm gestiegen. Bereits beschlossene Maßnahmen in einer Größenordnung von mehr als 1 Milliarde € müssen finanziert und umgesetzt werden. Angesichts dieser Perspektiven fordert die Regionalfraktion Freie Wähler partnerschaftliche Rücksichtnahme auf die Kommunen, deren Pflichtaufgaben nicht in Frage gestellt werden dürfen.

Die Fraktion hat deshalb, dem Selbstverständnis von uns Freien Wählern entsprechend, nur notwendige Sachanträge gestellt. Aufgeblasene Schauanträge gehören nicht zu ihrem Handwerkszeug. Für die Fraktion sprach in der Generaldebatte zum Etat 2021 ihr Vorsitzender Oberbürgermeister Andreas Hesky, Waiblingen. Seine Rede ist nachstehend im Wortlaut abgedruckt, daran anschließend die 10 Anträge der Fraktion:

„Lassen Sie es mich vornweg sagen: Wir Freien Wähler können mit dem vorgelegten Haushaltsplanentwurf leben.

Unsere Hinweise, auf diejenigen Rücksicht zu nehmen, die das bezahlen müssen, wurden gehört und umgesetzt. Eine oft gebrauchte Redewendung ist, dass „Corona wie ein Brennglas“ wirkt. Durch die Krise wurde so manches Schwelen zu einem Brand. Wer in den vergangenen Jahren genau hingesehen hat, ist nicht überrascht, dass in der Krise unsere bisherigen Herausforderungen stärker hervortreten. Dazu gehören die Wohnungsnot, fehlende Gewerbeflächen und so manche unzureichende Infrastruktur. Themen, auf die wir Freien Wähler seit Jahren hinweisen.

53 % des Industrieumsatzes hängen am Fahrzeug. Und wir leben gut davon. Die Erträge fließen in unsere Kommunen und in die Region. Die Erfolge der Automobilindustrie bescherten sichere Arbeitsplätze. Die Politik der Regionalversammlung entscheidet mit, ob das so bleibt. Wie stand vor kurzem in der Zeitung zu lesen: Den Beschäftigten ist der Job lieber als eine hohe Abfindung. Lassen Sie uns daher alles tun, um Arbeitsplätze zu sichern, denn auch das lehrt die Geschichte: Wer den Arbeitsplatz zu verlieren droht, ist anfällig für so manche falsche Heilsbotschaft.

 

 

Nachhaltige Region Stuttgart

Wir alle brauchen den Wandel zur „Nachhaltigen Region Stuttgart“. Wir müssen aber dabei die Menschen mitnehmen. Darauf haben doch eigentlich diejenigen das Patent angemeldet, die, seit sie mit an der Regierung sind, merken, dass Bürgerbeteiligung lohnenswert aber anstrengend sein kann – und manchmal auch „Grüne“ Ziele verhindert. Wir Freien Wähler haben gemeinsam mit Grünen und CDU den Antrag auf eine nachhaltige Region unterzeichnet, weil es uns ernst ist. Es ist uns aber auch ernst, dafür zu sorgen, den Unternehmen eine erfolgreiche Transformation zu ermöglichen. Das Gelingen hängt an vielen Faktoren. Auf einige wichtige haben wir als Regionalversammlung Einfluss.

Für den Umbau der Wirtschaft, brauchen die Betriebe mindestens drei Dinge: Menschen, Flächen und Mittel.

Maschinen kann man kaufen. Arbeitskräfte, Fachkräfte, die sich in neuen Technologien auskennen, muss man suchen und für sich gewinnen. Unsere Region bietet dafür beste Voraussetzungen. Wir haben einen guten Mix aus Gewerbe, Wohnen und Natur. Trotz der großen Wirtschaftskraft ist eine hohe Lebensqualität vorhanden. Davon profitiert auch unser Tourismus.

Es fehlen Wohnungen und Gewerbeflächen

Wer zu uns als Tourist kommt, findet viele Möglichkeiten für ein zu Hause auf Zeit. Aber wie steht es um diejenigen, die länger bleiben wollen? „Leider ausgebucht“, um in der Tourismussprache zu bleiben. Damit können wir uns nicht zufriedengeben. Wir brauchen mehr neue und bezahlbare Wohnungen. Das ist eine soziale Verantwortung, auch gegenüber den Schwächeren in der Gesellschaft. Wir müssen die Kommunen unterstützen, bei der Nachverdichtung genauso wie bei der Ausweisung neuer Flächen. Leider ist denjenigen, die Wohnungen bauen wollen, genauso wenig Applaus sicher, wie auch uns, die wir diese Forderung stellen. „Noch nie war er so wertvoll, wie heute“, der Umweltschutz, wenn es darum geht, die eigene freie Aussicht und sich vor lästigen Nachbarn zu schützen.

Keinen Deut besser sieht es bei Gewerbeflächen aus. Wir alle wollen, dass der „Innovationspark Künstliche Intelligenz“ in die Region Stuttgart kommt. Aber wohin? Haben wir Flächenbevorratung betrieben? Sind die Pläne in der Schublade, um nun unwiderstehliche Angebote machen zu können? Gleiches gilt für andere Innovationstechnologien, die in der Region heimisch werden sollen. Der Strukturwandel ist in vollem Gange. Und es ist ein Irrglaube, dass Transformation ohne Flächen für neuen Technologien möglich ist. Wir müssen dafür sorgen, dass unsere Technologie, mit der unsere Motorenbauer weltweit an der Spitze stehen, auch eine Zukunft hat.

Leider meinen manche, alles unternehmen zu müssen, diese Schlüsseltechnologie zu vernichten. Da wünsche ich mir auch eine Transformation – im Denken. Der Motor ist nicht das Problem. Er sichert Arbeitsplätze und Wohlstand. Das Erdöl ist es. Wir brauchen synthetische und erneuerbare Kraftstoffe, um vom fossilen zum nachhaltigen Verbrenner zu kommen.

Wenn das gelingt, gelingt auch die Transformation im Antriebsstrang, weil dann die Mittel für Forschung und Entwicklung vorhanden sind.

 

Nachhaltige Mobilität

Lassen Sie uns gemeinsam die Rahmenbedingungen schaffen, damit sich die Region Stuttgart zur Musterregion der nachhaltigen Mobilität entwickelt. Wir brauchen weiterhin das produzierende Gewerbe. Dienstleistung und Handel allein sind für unseren Wohlstand nicht ausreichend. Manche Mitmenschen befinden sich noch in der Komfortzone, weil sie sagen: „Nichts verändern, mir reicht es noch raus“. Das gilt auch für so manchen Gemeinderat, der ein Gewerbe- oder Wohngebiet ablehnt mit der Begründung: „Wir haben genug!“ Das steht in krassem Widerspruch zur Forderung einer generationengerechten Politik. Wir wollen, dass auch nachfolgende Generationen in dieser Region leben und arbeiten können.

 

Hohe finanzielle Belastungen

Wir sollten uns darauf gefasst machen, dass der Wind schärfer weht, nach Auslaufen der Rettungsschirme, des Kurzarbeitergeldes oder der Pflicht, eine Insolvenz anzumelden. Ob wir auch künftig „genug“ haben, wird sich weisen. Lassen Sie uns doch unsere Kräfte bündeln, wie wir das erfolgreich in den vergangenen Jahren bei vielen Themen getan haben. Das zeigt sich gerade auch in unserem Kerngebiet, dem ÖPNV. Unsere gemeinsamen Beschlüsse können sich sehen lassen. Die Investitionsoffensive „Infrastruktur S-Bahn“ und „Schienenknoten Stuttgart“ ist dafür ein deutlicher Beweis. Nur wenige Stichworte: 15 Min. Takt in der Hauptverkehrszeit, Einführung von ETCS und die Beschaffung von 58 neuen S-Bahn-Fahrzeugen sowie die „Große Wendlinger Kurve“ und die S-Bahn nach Nürtingen.

Das sind Investitionen mit weit über einer Milliarde, die in unsere Verantwortung fallen. Die ersten Zahlen davon lassen sich im nächsten Haushalt besichtigen:

Der Aufwand für den Betrieb der S-Bahn wird bis 2024 auf über 137 Mio. € steigen. Trotz der Regionalisierungsmittel ist der Eigenanteil beträchtlich. Auch dürfen wir den Schuldenstand nicht aus den Augen verlieren, der in den nächsten Jahren auf über 400 Mio. € klettert. Denjenigen, die meinen, Kredite sind doch gerade günstig, sei zugerufen, dass sie auch getilgt werden müssen. Ein lästiger Schönheitsfehler. Angesichts der immensen Investitionen steigt die Verkehrsumlage deutlich. Ob das im Haushalt der Kommunen oder in den Kreishaushalten schon abgebildet ist, wagen wir zu bezweifeln.

Das alles in einer Zeit, in der wir, Rettungsschirme hin oder her, die Auswirkungen der Corona-Krise auf die kommunalen Haushalte noch nicht kennen.

 

Rettungsschirm für den ÖPNV auch 2021

Keine Frage! Wir Freien Wähler stehen zu den Beschlüssen im ÖPNV. Wir wollen aber in diesen ungewissen Zeiten neue Verpflichtungen nur mit äußerster Vorsicht angehen. Es steht zu befürchten, dass Corona den ÖPNV – sowohl was die Fahrgastzahlen als auch die Finanzierung betrifft – von Grund auf verändern wird. Die Fahrgastzahlen im VVS Gebiet sind im ersten Halbjahr um ein Drittel eingebrochen. Die Einnahmen werden deutlich sinken. Dieses Jahr wirkt der Rettungsschirm. Ob es diesen auch im Jahr 2021 geben wird, kann im Augenblick noch nicht gesagt werden. Sicher ist aber, dass der ÖPNV ihn braucht.

Die Einnahmeentwicklung wird weiterhin deutlich unter dem Niveau „vor Corona“ liegen. Dazu tragen Kurzarbeit, Home-Office, der Wegfall von Großveranstaltungen oder Online-Vorlesungen an den Hochschulen bei. Für den ÖPNV werden auch im nächsten Jahr in erheblichem Umfang öffentliche Mittel benötigt. Wir regen daher eine Resolution an, Bund und Land aufzufordern, sich auch im nächsten Jahr hinter die Kommunen und Kreise und den ÖPNV zu stellen, und den Rettungsschirm über das Jahresende hinaus aufgespannt zu lassen.

 

Verbesserung des Angebots statt Verzicht auf Tarifanpassung

Und wir kommen auch nicht um eine Fortschreibung des Gemeinschaftstarifs herum. Der vom VVS ermittelten Kostensteigerung müssen wir uns stellen. Da hilft auch das Angebot des Verkehrsministers nichts. Das ist nicht nur unmoralisch, sondern unmöglich. Die pressewirksame Darstellung der Wohltaten unterschlägt, dass der Verzicht auf Einnahmen jedes Jahr in der Kasse zu spüren wäre, mit steigender Tendenz. Und ab 2022 würden die Kommunen damit allein gelassen. Eine politische Schaunummer, die man nur mit dem Landtagswahlkampf erklären kann.

Meine Fraktion steht dazu, dass jetzt nicht die Zeit ist, neue dauerhafte Belastungen einzugehen, zumal wir im ÖPNV noch eine Bugwelle aus den letzten unterlassenen Tariferhöhungen vor uns herschieben.

Wir bleiben uns auch in der Antwort auf die Frage treu: „Was nützt dem ÖPNV mehr? Ein besseres Angebot oder eingefrorene Tarife?“. Die Tariferhöhung ist bei der einzelnen Fahrkarte kaum spürbar, die beschlossenen Verbesserungen allemal.

Vielgestaltige Mobilität

Treu bleiben wir Freien Wähler uns auch in der Ansage, dass wir die Mobilität als ein Thema der Gegenwart und Zukunft sehen. Daher unterstützen wir jede Art der Mobilität, ideologiefrei. Der Individualverkehr mit dem LKW und PKW hat genauso eine Berechtigung wie Bus und Bahn oder Fußgänger und Fahrrad. Dass wir mit dieser Haltung in guter Gesellschaft sind, hat sogar der Faktencheck zum Nord-Ost-Ring bewiesen. Sehr weit vorn steht der bemerkenswerte Satz: „Radverkehr sei zwar besser als Autoverkehr, es sei aber utopisch anzunehmen, dass man mit dem Radverkehr den Autoverkehr um 20 Prozent reduziert“.

Nachdem meine Fraktion nicht das Gedankengut pflegt, alles mit Geboten und Verboten regeln zu wollen, sondern den Menschen zutraut, Freiheit und verantwortliches Handeln unter einen Hut zu bringen, werden wir uns dafür einsetzen, weiterhin Mobilität zu ermöglichen. Nachhaltig, ökologisch, ökonomisch und sozial.

Haushalt 2021 ist eine gute Grundlage

Wir sehen im Haushaltsplanentwurf 2021 eine gute Grundlage für die anstehenden Beratungen. Auf diese freuen wir uns.

 

Haushaltsanträge der Regionalfraktion Freie Wähler

Antrag 1 zum Haushalt 2021 – Gewerbegebiet Mundelsheim

Die Verwaltung wird beauftragt, in Zusammenarbeit mit dem Mittelbereich Besigheim / Mundelsheim die Ausweisung eines Gewerbegebietes auf Flächen der Gemeinde Mundelsheim direkt an der A 81 zu ermöglichen. Die notwendige Zurücknahme eines regionalen Grünzuges ist zu veranlassen. 

Begründung:

Nach unserer Kenntnis ist die Gemeinde Mundelsheim zusammen mit Nachbargemeinden daran interessiert, dass an der A 81 ein Gewerbegebiet mit rund 25 ha, evtl. auch bis zu 35 ha, ausgewiesen werden könnte.

Die bisher von der Region durch die Änderung des Regionalplanes entlang der A 81 ermöglichten Gewerbegebiete werden von den Kommunen bis auf eine Ausnahme nicht umgesetzt. Es besteht daher nach wie vor ein sehr großer Gewerbeflächenbedarf nördlich von Stuttgart. Aktuell werden zudem Flächen für innovative Ansiedlungen in der Region benötigt.

Die örtliche Bereitschaft zur Entwicklung eines weiteren Gewerbeschwerpunktes ist daher ein willkommener Anlass zur Anpassung des Regionalplanes. Der Standort würde in unmittelbarer Nähe der A 81 auch verkehrlich sehr gute Voraussetzungen bieten. Den Nachteil eines fehlenden Schienenanschlusses haben auch viele andere Gewerbestandorte. Der aktuelle Strukturwandel unserer Industrie in der Region Stuttgart erfordert es zwingend, dass Gewerbeflächen ermöglicht werden.

 

Antrag 2 zum Haushalt 2021 – Wohnen

Es wird beantragt, dass über den Sachstand und über Ergebnisse des „Aktionsprogrammes Wohnen“ berichtet wird.

Außerdem wird ein Bericht erbeten, welche Ergebnisse durch die Zusammenarbeit mit der Hochschule für Technik bei der Prüfung von Wohnbaupotentialen mit Zugang zum Schienenverkehr erzielt wurden.

Begründung:

Nach wie vor gibt es in der Region einen großen Bedarf für Wohnungen in allen Segmenten. Während der letzten 10 Jahre sind in die Region Stuttgart rund 400.000 Einwohner zugezogen. Deshalb wird sich nach unserer Überzeugung, trotz möglicher Veränderungen am Arbeitsmarkt, der Engpass im Wohnungsmarkt nicht wesentlich verbessern. Ganz im Gegenteil! Die Transformation bringt neue Technologien in die Region. Damit wird der Bedarf an Fachkräften nicht geringer.

In informellen und formalen Abstimmungen mit den Kommunen wurden mögliche Potentiale für Wohnraumentwicklungen erörtert. In Zusammenarbeit mit der Hochschule für Technik sollten solche Potentiale mit Zugang zum Schienenverkehr geprüft werden. Gibt es Ergebnisse mit Auswirkungen auf aktuelle Festsetzungen im Regionalplan? Sind der Verwaltung aktuelle Entwicklungsgebiete bekannt? Wurden in den Abstimmungen mit den Kommunen konkrete Ergebnisse erzielt? Wird seitens der Regionalverwaltung erwartet, dass durch die aktuelle Situation am Arbeitsmarkt wesentliche Veränderungen zu erwarten sind?

 

Antrag 3 zum Haushalt 2021 – Erneuerbare Kraftstoffe – Chance für die nachhaltige Mobilitätsregion Stuttgart

Der VRS veranstaltet in der ersten Jahreshälfte 2021 durch die Wirtschaftsregion ein Symposium mit Spitzenvertretern der Wirtschaft, der Gewerkschaften und der Bundes- und Landespolitik zum Thema „Zukunft des Automobilstandortes Region Stuttgart unter besonderer Berücksichtigung des Einsatzes von erneuerbaren Kraftstoffen als Chance für den ‚grünen Verbrenner‘“. Hierfür werden Haushaltsmittel in Höhe von 50 000 € zur Verfügung gestellt.

Die Region Stuttgart lebt von und mit dem Auto. Es bildet durch die vielfachen Produktionsstandorte das Rückgrat unserer Beschäftigung und unseres Wohlstandes; mehr als die Hälfte unseres Industrieumsatzes hängt am Fahrzeug.

In vielen politischen Beiträgen erleben wir vor dem Hintergrund der Klimadiskussion jedoch derzeit geradezu eine Verteufelung des Autos. Ungeachtet der Öko-Bilanz wird das Elektro-Auto als das alleinige Heil der Zukunft gepriesen.

Der bayerische Ministerpräsident hat das Jahr 2035 als Ausstiegsjahr für den Verbrenner im Blick. Der Ministerpräsident von Baden-Württemberg schlägt sinnvollerweise, im Sinne des Klimaschutzes, den Ausstieg aus dem fossilen Verbrenner vor. Die EU-Kommissionspräsidentin hat wiederum vorgeschlagen, dass die Treibhausgasemissionen bis 2030 um mindestens 55 Prozent gesenkt werden, was zur Folge hat, dass die Autobauer noch schneller Fahrzeuge mit alternativen Antrieben auf die Straße bringen müssen, die höhere Kosten haben, weniger Beschäftigte und weniger Gewinn bringen als Verbrenner. Dabei ist es längst noch nicht so weit, dass wir die Elektromobilität so beherrschen, dass sie ökologisch einen Sinn ergibt. Wir sind im Begriff, die besten Technologien, die in unserer Region ihre Heimat haben, wegzuwerfen, ohne vernünftige Alternativen bieten zu können. Die Folge ist der erkennbare, dramatische Verlust an Arbeitsplätzen bei Produzenten und Zulieferern.

So fordert auch der Bosch-Vorstandsvorsitzende Volkmar Denner „eine bessere Ausbalancierung des Gleichklangs zwischen Ökologie, Ökonomie und den sozialen Aspekten.“  Derzeit beobachte er eine starke Überbetonung des ökologischen Aspekts. Dies sei angesichts des Klimawandels nachvollziehbar. Die Klimaziele seien jedoch nur mit einer starken Industrie und Menschen, die Arbeit haben, zu erreichen. In diesem Kontext muss es ein politisches Ziel sein, dass erneuerbare Kraftstoffe bei den Flottenzielen der Autobauer angerechnet werden, damit es einen Anreiz gibt, solche synthetischen Kraftstoffe herzustellen, was technologisch längst möglich ist. Ohne solche Kraftstoffe wird es extrem schwierig, ohne die Gefährdung der Industrie und der Arbeitsplätze, noch schärfere Klimaziele zu erreichen.

„Wir müssen aufhören, den Verbrenner in die Schmuddelecke zu stellen“ so Bosch-Chef Denner.

Dem dient unser Antrag.

Wir brauchen ein Plädoyer für den „Grünen Verbrenner“ unter vernünftigen ökologischen Aspekten und unter Einbeziehung der Möglichkeiten erneuerbarer Kraftstoffe. Es muss unser gemeinsames Ziel sein, dass auch die Autos der Zukunft in unserer Region vom Band laufen.

 

Antrag 4 zum Haushalt 2021 – Autonomes Fahren – es geht um die letzte Meile

 Autonomes Fahren wird die Mobilität grundlegend verändern. Als Mobilitätsregion muss ein Interesse daran bestehen, Kompetenzen zu bündeln und für die vielen Aktivitäten der unterschiedlichen Akteure in der Region ein Schaufenster zu schaffen.

Der Verband wird beauftragt, auszuloten, ob ein Kompetenzzentrum „autonomes Fahren“ ausgeschrieben wird, um auch auf diesem Gebiet „Flagge zu zeigen“.

Begründung:

Seit vielen Jahren befördert der Verband Region Stuttgart die Idee einer nachhaltigen Mobilitätsregion. Dazu gehört auch autonomes Fahren. Damit wäre das Schließen einer Lücke im ÖPNV auf der letzten Meile, die nicht mit konventionellen Fahrzeugen bedient werden kann, möglich. Auch der Pendler- und Warenverkehr könnte reibungsloser abgewickelt werden, bei gleichzeitiger Erhöhung der Lebensqualität aller Verkehrsteilnehmer und der Bewohner an Straßen. Viele Akteure in der Region Stuttgart sind an solchen Projekten beteiligt. Ein Netzwerk besteht noch nicht. Es ist zu prüfen, ob sich ein Kompetenzzentrum für die Bündelung und Vernetzung anbietet.

 

Antrag 5 zum Haushalt 2021 – Resolution: „Den ÖPNV nicht im Regen stehen lassen“ – Rettungsschirm auch in 2021

Die Regionalversammlung des Verbands Region Stuttgart fordert im Wege der Verabschiedung einer Resolution die Landesregierung auf, den Rettungsschirm für den Öffentlichen Nahverkehr in Baden-Württemberg über das Jahresende 2020 hinaus zu verlängern, um den ÖPNV zu schützen, damit Verkehrsverbünde und Verkehrsunternehmen die Zeit der Pandemie überstehen.

Begründung:

Die Corona-Pandemie führt im Öffentlichen Nahverkehr zu erheblichen Nachfragerückgängen und damit zu spürbar geringeren Einnahmen. Allein der Verkehrsverbund Stuttgart rechnet mit Einnahmeausfällen von rund 110 Mio. € für die Monate März bis Dezember 2020. Auch die privaten Busunternehmen stehen unter massivem finanziellem Druck bzw. vor dem wirtschaftlichen Aus. Verkehrsminister Hermann hat zum aktuellen Rettungsschirm selbstbewusst angekündigt „Damit retten wir viele Unternehmen und den ÖPNV“. Diese Aussage hat kein Verfallsdatum, sondern ist eine dauerhafte Verpflichtung des Landes, bis die Corona-Pandemie überwunden ist.

Noch bleibt das Angebot auf der Schiene und Straße stabil. Aber die Landkreise, Städte und Gemeinden sowie die privaten Busunternehmen können die Einnahmeausfälle bei steigendem Personal- und Sachaufwand allein auf Dauer nicht stemmen. Es droht eine spürbare Ausdünnung des Angebotes. Die Auswirkungen – insbesondere auf die mit Verkehr hochbelastete Region Stuttgart – wären vor dem Hintergrund der massiven Investitionen in die S-Bahn ein herber Rückschlag für die Mobilitätswende, die Anstrengungen zur Reduzierung der Verkehrsemissionen und für den Umwelt- und Klimaschutz.

Diese wichtigen Ziele müssen im Schulterschluss aller politischen Ebenen mit aller Kraft unterstützt werden. Wir sehen das Land Baden-Württemberg in der Pflicht!

 

Antrag 6 zum Haushalt 2021 – Stadttickets für Verwaltungsgemeinschaften 

Der VRS beantragt beim VVS die Zulassung von Stadttickets auch für die Gebiete der Verwaltungsgemeinschaften und Gemeindeverwaltungsverbände.

Begründung:

Die Stadttickets sind ein Erfolgsmodell. Sie beziehen sich momentan nur auf Stadtgebiete. Um das Angebot auch in der Fläche noch attraktiver zu machen, bietet es sich an, dieses auch den Verwaltungsgemeinschaften und Gemeindeverwaltungsverbänden anzubieten, wo ähnliche Verflechtungen wie in klassischen Stadtgebieten bestehen. Besonders im neu zum VVS gekommenen Verbandsgebiet des Landkreises Göppingen besteht dafür ein Bedarf.

Nachdem die beteiligten Städte und Gemeinden den Abmangelanteil mit einem kommunalen Anteil pro Fahrschein mitfinanzieren, ergibt sich für den VVS und VRS kein zusätzlicher Aufwand.

 

Antrag 7 zum Haushalt 2021 – Regionalzug BB-NT

 Der VRS erweitert seinen Untersuchungsauftrag für eine Tangentiale ins Neckartal um die Prüfung einer Regionalzugverbindung Böblingen-Flughafen-Nürtingen.

Begründung:

Beim VWI ist derzeit eine Untersuchung für eine S-Bahnverbindung Flughafen-Neckartal in Auftrag. Mit der Absicht des Bundes bzw. der Bahn, einen Gäubahntunnel zu bauen und in den Fernbahnhof einzuführen, entfällt die bisher optional vorgesehene Anbindung der S-Bahn an die Neubaustrecke in Richtung Neckartal. Es entsteht aber eine neue Option für eine Regionalzugverbindung Böblingen – Flughafen – Wendlinger Kurve – Nürtingen.

Das beauftragte Gutachten beim VWI soll um die Untersuchung der Machbarkeit und Wirtschaftlichkeit einer solchen Verbindung erweitert werden.

 

Antrag 8 zum Haushalt 2021 – Windkraft – Sachstand und Vorbereitung der Offenlegung

 Eine nachhaltige Region Stuttgart muss auch die dezentrale Erzeugung regenerativer Energie im Blick behalten. Die Regionalverwaltung wird gebeten, einen Bericht über den aktuellen Zwischenstand von umgesetzten bzw. im Bau befindlichen Windkraftanlagen zu geben.

Aufgrund des Schreibens des Ministeriums für Umwelt, Klima und Energiewirtschaft vom 14. Oktober 2020 an die Planungsträger wird ebenso darum gebeten, darüber Auskunft zu geben, wie der Verband Region Stuttgart als Träger der Regionalplanung mit der „flexiblen Festlegung von Vorsorgeabständen“ umzugehen gedenkt.

Außerdem wird die Regionalverwaltung beauftragt, eine weitere Offenlage als nächsten Schritt des Regionalplanverfahrens vorzubereiten.

Begründung:

Mit dem qualifizierten Planungsbeschluss hat das Regionalplanverfahren Windkraft 2015 einen guten Zwischenstand erreicht. Leider haben sich in der Zwischenzeit mehrfach die Randbedingungen (Abstandsflächen, Maßeinheiten der Windintensität) verändert. Es spricht zwar viel dafür, dass die Standorte von 2015 auch unter fortgeschriebenen Bedingungen eine gute Kulisse darstellen, aber die Abwägungen bei den Zielabweichungsverfahren fallen umso schwerer, je länger die gefassten Beschlüsse im Verfahren in der Vergangenheit liegen.

 

Antrag 9 zum Haushalt 2021 – Innenstädte – vom Schutz zur Förderung

Der Erhalt der Innenstädte als lebendige Orte der Begegnung, des Handels und der Dienstleistung ist ein zentrales Planungsziel des Verbands Region Stuttgart. Dennoch erleben auch sie derzeit eine Transformation, beschleunigt durch Corona. Bisher konzentriert sich die Arbeit des Verbandes auf den Schutz, die Abwehr von Bedrohungen, der Innenstädte. Um „vom Schutz“ zur „Förderung“ zu gelangen, wird beantragt, dass die Geschäftsstelle eine Abfrage durchführt, in welchen Kommunen und isoliert gelegenen Ortschaften die Nahversorgung (Bäcker, Metzger, Lebensmittel) nicht mehr vor Ort gewährleistet ist. Das Ergebnis wird daraufhin analysiert, ob der Verband bzgl. der Zustimmung/Ablehnung von „Sondergebieten Einzelhandel“ für Lebensmittelmärkte (im Rahmen der Beteiligung zu Bauleitplänen) in integrierten und nicht integrierten Lagen seine Strategie überdenken muss. Gleichzeitig wird geprüft, ob der Verband eine Moderatorenrolle/Koordinierungsfunktion übernehmen kann für überörtliche Lösungen.

Dabei können die Erkenntnisse aus den Beratungen zur Situation von Kinos helfen, die vom Verband ins Leben gerufen wurden. Es ist zu überlegen, welche planerischen Möglichkeiten oder welche Instrumente der Wirtschaftsförderung bestehen, um Innenstädte zu erhalten und resilient gegen Krisen zu machen.

 Begründung:

Die Verhinderung von Verkaufsfläche auf der „Grünen Wiese“ oder in nicht-integrierter Lage allein reicht angesichts des veränderten Käuferverhaltens im Internet nicht mehr aus, um Innenstädte als Kulturgut zu erhalten. Die Innenstadt ist das Markenzeichen jeder Kommune. Der Besatz mit Einzelhändlern, Gastronomen und Dienstleistern im Zusammenspiel mit kommunalen Angeboten, bspw. aus dem Bereich der Kultur und Bildung, prägt im Gesamtgefüge den Eindruck, den die Bevölkerung oder Besucher von einer Kommune erhalten.

Der Strukturwandel im Einzelhandel schreitet – durch Corona und e-commerce beschleunigt – voran. Das gilt für den mittel- und langfristigen Bedarf in Unter-, Mittel- und Oberzentren, und auch für die wohnungsnahe Grundversorgung mit Lebensmitteln des täglichen Bedarfs. In kleinen Gemeinden und Ortschaften verschwindet die Nahversorgung. Selbst in mittleren Gemeinden und Ortschaften ist sie bedroht. Das führt insbesondere bei älteren und wenig mobilen Menschen zu Problemen.

Die Verhinderung von Verkaufsfläche in nicht-integrierten Lagen verliert mit der Zunahme des Online-Handels immer mehr an Wirkung. Ein Ausbluten der Innenstadt ist so allein nicht mehr zu stoppen. Eine Übersicht über die Situation hilft, entsprechende Gegenstrategien zu entwickeln. Aus der Abfrage und der Analyse sollen zusätzlich Erkenntnisse gewonnen werden, welche regionalen Instrumente zum Einsatz kommen könnten, um einen Beitrag zum Erhalt der Innenstädte zu leisten. Sollten dem Verband regionale Instrumente heute fehlen, wäre zu überlegen, welche notwendig sind, um wirksam einen Beitrag leisten zu können, um Innenstädte vital zu halten.

Da seit dem qualifizierten Planungsbeschluss Windenergieanlagen gebaut wurden, bringen die vergangenen fünf Jahre einen Erkenntnisgewinn mit sich: Bereits während der immer noch laufenden Planungsphase kann die konkrete Umsetzung beobachtet werden. Damit kann bereits vor Rechtskraft des Planes erkannt werden, wie hoch der substanzielle Planungsbeitrag der Region Stuttgart zur Windkraft tatsächlich ist bzw. perspektivisch sein könnte.

 

Antrag 10 zum Haushalt 2021 – Kassenkredite

In der Haushaltssatzung ist das Volumen (Höchstbetrag) für Kassenkredite an der rechtlich zulässigen Obergrenze festzusetzen.

 Begründung:

Der Verband möge den Höchstbetrag der Kassenkredite in der Haushaltssatzung veranschlagen und auch ausschöpfen. Derzeit könnte der Verband durch die Zwischenfinanzierung über Kassenkredite sehr günstige Zinskonditionen erzielen. Aktuell wäre es sogar möglich, Zinseinnahmen über diese Form der Kreditaufnahme zu erzielen. Angenommen, 10 Mio. Kredite werden zunächst über Kassenkredite zwischenfinanziert, ergibt sich ein aktueller Zinsvorteil von bis zu 1,5%. Dies entspricht über einen Jahreszeitraum betrachtet immerhin 150 000 € möglicher Ersparnisse für den Verband.

Das Instrument der Kassenkredite sollte deshalb aktiv und offensiv genutzt werden. Es ist allerdings eine genaue Marktbeobachtung erforderlich. Überraschende Veränderungen bei den Niedrigzinsen sind derzeit allerdings nicht zu erwarten.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Termine

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