Planungsausschuss diskutiert Nachhaltigkeitsziele im Kontext des Regionalplans

Was bedeutet die Agenda 2030 für die Region Stuttgart?

Im letzten Planungsausschuss war ein kritischer Blick auf den Regionalplan samt der dazugehörigen Bewertungs- und Abwägungsprozesse gefragt. Inwieweit tragen die geltenden regionalplanerischen Aussagen zum Erreichen von Nachhaltigkeitszielen bei? Es wurde der Umgang mit Zielkonflikten im Spannungsfeld zwischen Nachhaltigkeit, Klima- und Bodenschutz auf der einen und sozialen Aspekten, wirtschaftlichen Entwicklungsinteressen und der möglichen Realisierung von regionalplanerischen Maßnahmen auf der anderen Seite thematisiert. Hintergrund sind unter anderem neue Nachhaltigkeitsziele, die seit der letzten Fortschreibung des Regionalplans 2009 festgelegt worden sind: und zwar sowohl national mit dem Klimaschutzpaket, als auch international mit den Sustainable Development Goals (SDGs) in der „Agenda 2030 für nachhaltige Entwicklung“ der Vereinten Nationen. 

Die Vereinten Nationen haben im Jahr 2015 die Agenda 2030 mit 17 Zielen zur Nachhaltigkeit verab­schiedet, die in den drei Dimensionen Wirtschaft, Soziales und Ökologie in ausgewogener und integrierter Weise umgesetzt werden sollen. Konkretisiert werden diese Ziele anhand von insgesamt 169 Unterzielen. Der Bund hat für die Zielsetzungen der Agenda 2030 ein „Indikatorenset“ formuliert und mit politisch abgestimmten Zielwerten hinterlegt. Bereits 2018 wurde ein regionaler Indikatorenbericht unter Berücksichtigung spezifischer regionaler Gegebenheiten erarbeitet, dessen Ergebnisse sich zum großen Teil auch im Regionalmoni­tor wiederfinden. Im Planungsausschuss wurde nun eine Zuordnung der für die regionale Ebene relevanten Nachhaltigkeitsziele der UN-Agenda zu den Zielen und Inhalten des Regio­nalplans dargelegt. Es wurde aufgezeigt, wo rechtliche und politische Zuständigkeiten, Gestaltungsspielräume und Grenzen liegen. Der Regionalplan ist zunächst einmal gesetzlich der Gewährleistung einer nachhaltigen Entwicklung ver­pflichtet. Dazu gehört der Schutz der natürlichen Lebensgrundlagen und der Reduzierung von Flächeninanspruchnahme, aber auch die Schaffung der Standortvoraussetzungen für die Entfaltung des wirtschaftlichen Potenzials sowie die Freihaltung von Räumen für zukünftige Gestaltungsoptionen.

Planerische Entscheidungen sind diesen Prinzipien verpflichtet. Sie sind gleichzeitig aber immer auch das Ergebnis von Planungsprozessen, deren fester Bestandteil die Beteiligung der Gemeinden, unterschiedlicher Träger öffentlicher Belange und auch von Bürgerinnen und Bürgern ist. Die Mitglieder der Regionalversammlung müssen die unterschiedlichen Interessen gewichten und gegeneinander abwägen. Die Nachhaltigkeitsziele bieten hierbei einen breiten Rahmen, der unterschiedliche Möglichkeiten zum Umgang mit auftretenden Zielkonflikten zulässt. In der Region Stuttgart werden solche Zielkonflikte zwischen der Schaffung von bezahlbarem Wohnraum, dem Schutz wertvoller Böden und der Reduktion des (Pendler-)Verkehrs besonders deutlich: Ein unzureichendes Wohnungsangebot kann Menschen auf entferntere Standorte verdrängen – führt dann allerdings zu zusätzlichem Verkehrsaufkommen.

Insgesamt aber zeigt die Gegenüberstellung von Nachhaltigkeitszielen und den Inhalten des Regionalplans, dass der Regionalplan viele Schnittstellen zur Agenda 2030 hat und in seiner jetzigen Form dafür geeignet ist, die Nachhaltigkeitsziele zu verfolgen. Gleichzeitig kann der Regionalplan als vornehmlich Rahmen gebendes Instrument nur begrenzt Einfluss nehmen, was konkrete Umsetzungen von Maßnahmen betrifft. Hier gilt es, sich auf zentrale Themenfelder der Regionalplanung zu konzentrieren wie beispielsweise Siedlungs- und Freiraumentwicklung, Wohnraumversorgung, Verkehrsentwicklung, Grundversorgung und Energieversorgung, aus denen praktikable Handlungsempfehlungen abgeleitet werden können. Darüber hinaus hat die Regionalplanung einen Auftrag zur Beratung und Unterstützung von Kommunen und anderen Aufgabenträgern. Diesen nimmt der Verband Region Stuttgart über seine Kofinanzierungsprogramme für Wirtschaft und Tourismus, Landschaftsparkprojekte, regionalbedeutsame Gewerbeflächen und für nachhaltige Mobilität sowie über das Engagement in Modell- und Forschungsprojekten sehr aktiv wahr. Zudem verfolgt der Verband auch im europäischen Kontext gemeinsam mit anderen Metropolregionen Lösungen für die nachhaltige Entwicklung, beispielsweise im Netzwerk METREX. Hier liegt ein besonderer Fokus auf Strategien für die Stadt-Umland-Kooperation als zentralem Baustein der regionalen Dimension.

Der Sprecher der Fraktion, Regionalrat Bürgermeister Wilfried Wallbrecht, sagte dazu:

„Die Analyse ergibt deutlich, dass sich die Ziele der Agenda 2030 im Regionalplan wiederfinden und abgewogen werden müssen. Wir haben uns verschiedenen Aufgaben zu stellen. Aber wir werden dem Thema Nachhaltigkeit im Regionalplan gerecht. Es ist Aufgabe jedes Regionalrats, zu entscheiden, wie sozial, ökologisch oder ökonomisch er die Belange betrachtet.“ Er lobte „angesichts der Flughöhe des Antrags“ die umfassende Aufbereitung durch die Verbandsverwaltung.

 

 

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