Investitionsbeschleunigungsgesetz – Schub für die Verkehrsprojekte der Region?

Der Bundestag hat am 5. November 2020 den Gesetzentwurf der Bundesregierung „zur Beschleunigung von Investitionen“ in der vom Verkehrsausschuss geänderten Fassung angenommen. Das sogenannte Investitionsbeschleunigungsgesetz zielt insbesondere auf den beschleunigten Ausbau der Eisenbahninfrastruktur ab und umfasst Änderungen der Gerichtsverfahren und der umweltrechtlichen sowie allgemeinen Verwaltungsverfahren einschließlich des Raumordnungsverfahrens.

Für bestimmte Baumaßnahmen an der Schiene sollen zur Genehmigung künftig kein Planfeststellungsverfahren erforderlich sein, z.B. bei der Ausstattung mit digitaler Signal- und Sicherungstechnik, beim barrierefreien Umbau bzw. bei Erhöhungen und Verlängerungen von Bahnsteigen sowie für die Errichtung von Schallschutzwänden zur Lärmsanierung.

Aus Sicht der Regionalfraktion Freie Wähler sollte der Verband Region Stuttgart umgehend klären, welche Chancen sich aus diesem Gesetz für die umfangreichen Verkehrsprojekte ergeben, die sich die Regionalversammlung zum Ziel gesetzt hat. Dazu hat die Fraktion den folgenden Antrag eingereicht:

Antrag

Die Geschäftsstelle des Verbands Region Stuttgart berichtet im Verkehrsausschuss über das Investitionsbeschleunigungsgesetz und seine konkreten Auswirkungen auf laufende bzw. projektierte Verkehrsvorhaben in der Region Stuttgart.

Begründung:

Der Bundestag hat am 5. November 2020 den Gesetzentwurf der Bundesregierung „zur Beschleunigung von Investitionen“ in der vom Verkehrsausschuss geänderten Fassung angenommen. Das sogenannte Investitionsbeschleunigungsgesetz zielt insbesondere auf den beschleunigten Ausbau der Eisenbahninfrastruktur ab und umfasst Änderungen der Gerichtsverfahren und der umwelt-rechtlichen sowie allgemeinen Verwaltungsverfahren einschließlich des Raumordnungsverfahrens.

Konkret wurde beschlossen:

Beschleunigung von Baumaßnahmen an der Schiene

Für bestimmte Baumaßnahmen an der Schiene sollen zur Genehmigung künftig kein Planfeststellungsverfahren erforderlich sein, z.B. bei der Ausstattung mit digitaler Signal- und               Sicherungstechnik, beim barrierefreien Umbau bzw. bei Erhöhungen und Verlängerungen von Bahnsteigen sowie für die Errichtung von Schallschutzwänden zur Lärmsanierung.

Kürzere Verwaltungsgerichtsverfahren

Für überregional wichtige Infrastrukturprojekte, .B. Projekte aus dem Bundesverkehrswegeplan, wird gesetzlich der Sofortvollzug angeordnet. D. h., nach der Genehmigung kann sofort gebaut werden. Die aufschiebende Wirkung von Widersprüchen der Anfechtungsklagen entfällt. Zur Vermeidung von Doppelarbeit kann künftig auf Raumordnungsverfahren verzichtet werden, wenn keine entsprechenden Konflikte zu erwarten sind.

Außerdem soll künftig der Verwaltungsgerichtshof als erste Instanz zuständig sein.

In den letzten Jahren hat die Fraktion FREIE WÄHLER wiederholt die langen Verfahrensdauern kritisiert, die zumeist zur Explosion der ursprünglich angesetzten Kosten führten. Im Investitionsbeschleunigungsgesetz sehen wir die Chance, dass wichtige Verkehrsprojekte künftig schneller und im Kostenrahmen realisiert werden können.

 

 

 

 

 

Termine

Freie Wähler in der Region Stuttgart