Regionalrat Wilfried Wallbrecht: Windkraft stockt wegen fehlender Planungsgrundlagen

Auch wer dem Bau von Windkraftanlagen zurückhaltend gegenüber steht, kommt an der Tatsache nicht mehr vorbei, dass zu wirksamen Maßnahmen gegen den Klimawandel unverzichtbar die Stromerzeugung aus regenerativen Energiequellen gehört. Ein wesentlicher Baustein sind dabei Windräder. „Eine neue, zentrale Vorgabe durch die Landesregierung bildet in der dicht besiedelten Region Stuttgart eine besondere Herausforderung: Zwei Prozent der Landesfläche sollen für Windkraft und Photovoltaik auf Freiflächen gesichert werden.“ (VRS)

Der Sprecher der Regionalfraktion im Planungsausschuss, Regionalrat Wilfried Wallbrecht, skizziert die Situation in der Region Stuttgart:

Auch die Region Stuttgart muss ihren Beitrag zur Windkraft leisten!

„Basis der bisherigen Regionalplanung war der alte Windatlas von 2011, Windhöffigkeit ab 5,25 m/sec mittlere Windgeschwindigkeit in 100 m Höhe.

Auf dieser Grundlage wurden seit 2015 27 neue Anlagen gebaut, insgesamt gibt es in der Region jetzt 56. 2019 hat das Land einen neuen Windatlas vorgelegt, weil es bessere Berechnungsmethoden und bessere Datengrundlagen gab. Die neue minimale Windstärke/Windhöffigkeit (genauer Fachbegriff: mittlere gekappte Windleistungsdichte) beträgt 215 Watt/qm in 160 m Höhe. übrigens entspricht das ungefähr der Windgeschwindigkeit von 5,65-5,9 m/sec.

Der neue Windatlas bzw. die neue Messgröße führt zu erheblichen Veränderungen in Lage und Umfang geeigneter Flächen. Die windhöffige Fläche verdoppelt sich, nicht zu verwechseln mit der am Ende geeigneten/möglichen Fläche, die sich voraussichtlich reduziert. In den Landkreisen LB, S und WN kommt es zu einer Reduktion, im Kreis GP (etwas) und BB (stark) nimmt die Potentialfläche zu, im Kreis ES bleibt sie in etwa konstant.

Im novellierten Klimaschutzgesetz B-W wurde das Ziel festgelegt, 2% der Landesfläche für Windkraftanlagen und PV bereitzustellen. Es wurde nicht geregelt, in welcher Form diese 2 % regionalisiert werden auf Regionen/Landkreise/Kommunen.

In den Koalitionsverhandlungen GRÜNE/CDU wurde festgelegt, dass der Windkrafterlass nicht geändert wird, d.h. der Mindestabstand zu Siedlungsbereichen bleibt in B-W bei 700m. Weiterhin wurde vorgegeben, dass Staatsforst- und Landesflächen offensiv eingesetzt werden sollen (priorisiert) für das Ziel 1000 Windräder bis 2030.

Um den Zeitplan mache ich mir Sorgen, vor allem den vom Land. Ich befürchte einen weiten Weg, der vor uns liegt.“

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