Schanzacker als Regionaler Grünzug zur Erhaltung und Verbesserung des Freiraums geschützt. Bau einer Landeserstaufnahmestelle bedürfte eines Zielabweichungsverfahrens.

Auszug aus der Pressemitteilung des VRS – die komplette Mitteilung können Sie hier nachlesen

Region erläutert Schutz des Tammer Felds (Schanzacker)

 Schanzacker als Regionaler Grünzug zur Erhaltung und Verbesserung des Freiraums geschützt. Bau einer Landeserstaufnahmestelle bedürfte eines Zielabweichungsverfahrens.

 STUTTGART: In seiner letzten Sitzung hat sich der Planungsausschuss des Verbands Region Stuttgart mit dem Schanzacker befasst. Das Land lässt derzeit prüfen, ob hier eine Landeserstaufnahmestelle (LEA) errichtet werden könnte. Der Regionalplan weist im betroffenen Gebiet des Tammer Felds einen Regionalen Grünzug aus, in dem eine Bebauung unzulässig ist.

Regionale Grünzüge dienen der Erhaltung und Verbesserung des Freiraumes, der Sicherung des großräumigen Freiraumzusammenhangs und der Sicherung des Bodens, Wassers, Klimas, Arten- und Biotopschutzes. Daher dürfen sie keiner weiteren Belastung ausgesetzt werden. In bestimmten Fällen sind Ausnahmen möglich. Diese Ausnahmeregelungen greifen jedoch nicht im Fall des Tammer Felds. Eine Änderung des Schanzackers in eine Grünzäsuren, mit der man siedlungsgliedernde Freiräume erhalten kann, würde keinen besseren Schutz der Fläche bieten.

Eine Abweichung von den verbindlichen Vorgaben könnte allerdings im Rahmen eines sogenannten Zielabweichungsverfahrens zugelassen werden. Dem Antrag auf Zielabweichung darf nur stattgegeben werden, wenn das Vorhaben nicht die Grundzüge der Planung berührt. Dies gestaltete sich bei großräumigen Vorhaben bisher schwierig. Die Entscheidung darüber obliegt dem Regierungspräsidium unter Einbeziehung des Verbands, der allerdings kein Vetorecht hat.

Bis Ende 2024 erleichtert das Baugesetzbuch eine auf drei Jahre befristete Errichtung mobiler Unterkünfte im Außenbereich. Die geplante Landeserstaufnahmestelle erfüllt die Bedingungen hierfür nicht.

 

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