Regionalrat Landrat a.D. Bernhard Maier: Ein Neubau der Panoramastrecke würde unüberschaubare Kosten verursachen. Gefordert sind in erster Linie Land und Stadt Stuttgart.

Bearbeiteter Auszug aus der Pressemitteilung des VRS – die komplette Mitteilung können Sie hier nachlesen

Region stimmt Kooperationsvereinbarung zum Weiterbetrieb der Panoramabahn zu

Der Verband steuert bis 2025 rund eine Million Euro für die Vorbereitung einer Anschlussregelung zum Weiterbetrieb bei.

Der Weiterbetrieb der Panoramabahn und der Bau des Nordhalts sind maßgebliche Grundlage für alle derzeit im Rahmen des Nordkreuzes/Nahverkehrsdreiecks diskutierten weiteren Ausbauoptionen. Land, Stadt, Bahn und Verband Region Stuttgart haben bereits Ende letzten Jahres Arbeitsgruppen gebildet, um die technischen und rechtlichen Randbedingungen für eine Übergabe der Infrastruktur von der DB Netz AG auf ein anderes Eisenbahninfrastrukturunternehmen zu klären. Die Finanzierung der erforderlichen Planungen und Untersuchungen soll von den Partnern gemeinsam getragen werden. Als vertraglicher Rahmen soll eine Kooperationsvereinbarung dienen. Der Unterzeichnung dieser hat der Verkehrsausschuss des Verbands Region Stuttgart in seiner Sitzung am Mittwoch zugestimmt.

Regionalrat Bernhard Maier: „Die Kosten für einen späteren Neubau der Panoramastrecke werden riesig sein. Niemand kann das heute schon abschätzen. Deshalb sind wir Freien Wähler äußerst zurückhaltend.“

 

Regionalrat Landrat a.D. Bernhard Maier: Es würden viele aus der Vereinbarung gerne ein Präjudiz für weitere Beteiligungen und Finanzierungen ableiten. „Wir sind noch nicht bereit dafür. Alle außer das Land fassen die Fortsetzung mit äußerst spitzen Fingern an“, so Maier. Seine Fraktion sei außerordentlich vorsichtig, mit kommunalen Mitteln Aufgaben des Landes zu finanzieren.

Folgende für den Verband Region Stuttgart maßgebliche Punkte sind in die Vereinbarung aufgenommen worden:

  • Der Kooperationsvertrag dient der Vorbereitung einer Anschlussregelung zum Weiterbetrieb der Panoramabahn und der für den Weiterbetrieb erforderlichen Planungs- und Vorbereitungsmaßnahmen.
  • Der Verband beteiligt sich ausschließlich im Interesse der in seiner Aufgabenträgerschaft befindlichen regionalen Eisenbahnverkehre.
  • Der Kooperationsvertrag endet mit Abschluss einer Anschlussregelung, spätestens jedoch mit Unterbruch der Strecke im Rahmen des Projekts Stuttgart 21.
  • Zur Finanzierung leisten die Kooperationspartner finanzielle Beiträge: Der Verband Region Stuttgart beteiligt sich mit je 300.000 Euro für die Jahre 2023, 2024 und 2025
  • Der Vertrag bedeutet keinerlei Vorentscheidung hinsichtlich zukünftiger Finanzierungsbeiträge

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