Regionalrat Bürgermeister Thomas Bernlöhr: Der Auftrag des Landes lautet, dass die Region dafür zu sorgen hat, dass die regionalen Grünzüge nicht mehr dem Ausbau erneuerbarer Energien entgegenstehen! Das ist nach der Praxis der Vergangenheit nur schwer vermittelbar.

Bearbeiteter Auszug aus der Pressemitteilung des VRS – die komplette Mitteilung können Sie hier nachlesen

Teilfortschreibung des Regionalplans zur Solarenergie in der Region – es sollen 0,7 % der Regionsfläche als Vorbehaltsgebiete für Freiflächen-Fotovoltaik-Anlagen ausgewiesen werden.

Um das Klima zu schützen, soll der Ausbau der erneuerbaren Energien in Form von Windkraft- und Solaranlagen vorangetrieben werden – das sagt der Bundesgesetzgeber. Das Flächenziel von 0,2 % jeder Planungsregion muss bis zum 30. September 2025 in den jeweiligen Regionalplänen umgesetzt sein.

Mit der Entscheidung der Regionalversammlung am Mittwoch, die mit breiter Mehrheit getroffen wurde, werden vor diesem Hintergrund Gebiete für Freiflächen-Fotovoltaik-Anlagen in einem Umfang von 0,7 % der Regionsfläche ausgewiesen. Während der im Juli anstehenden Beteiligung der Öffentlichkeit kann die Bevölkerung Stellungnahmen zu diesem Entwurf abgeben. Die Beteiligung der Kommunen sowie der Träger öffentlicher Belange erfolgt in der Zeit von Anfang Juli bis Ende Oktober 2024.

Thomas Bernlöhr: Regenerative Energien, auch PV-Anlagen, sind für das Gelingen der Energiewende unverzichtbar.

Für die Freien Wähler sprach Regionalrat Thomas Bernlöhr. Hier die Kernaussagen seiner Rede:

  • Wir wissen, wie verantwortungsbewusst die Städte und Gemeinden auch bei diesem Thema mit der kommunalen Planungshoheit umgehen.
  • Die besonders wertvollen Landschaftsbereiche und der Wald sind aus unserer Sicht durch diese Regelwerke und Planverfahren ausreichend geschützt, deshalb hätten wir Freie Wähler uns eine weitergehende Öffnung des Grünzugs gewünscht und deshalb ist der Auftrag aus dem Landesplanungsgesetz für uns keine schwere Kost und auch nicht zwingend eine schlechte Botschaft.
  • Die Freien Wähler hätten sich eine weitergehende Lösung vorstellen können, wir tragen aber den nun gefundenen Ansatz mit, um damit ins Rennen und in die Offenlage zu gehen. Wir sind gespannt, was Öffentlichkeit und Träger Öffentlicher Belange zu diesem Vorschlag zu sagen haben.

Im Verlauf der Debatte führte Thomas Bernlöhr weiter aus:

„Die erste positive Botschaft im Verfahren ist ohne Zweifel, dass das bundesgesetzliche Ziel quasi im Vorbeigehen zu erreichen ist. 0,2 % der Regionsfläche sind für Photovoltaik zu reservieren. Am zweiten Aspekt, der besagt, dass die Region dafür zu sorgen hat, dass die regionalen Grünzüge nicht mehr dem Ausbau erneuerbarer Energien entgegenstehen, sich scheidende Geister . Das bringt – und das ist auf jeden Fall negativ – das Instrument der Grünzüge unter Druck. Deshalb ist es richtig, dass man sich dieses Instrument des multifunktionalen Grünraumschutzes in seinem Aufbau und seinen Bestandteilen nochmals sehr detailliert angeschaut hat.“

Gesetzliche Rahmenbedingungen

Die Errichtung von Anlagen zur Nutzung erneuerbarer Energien steht im überragenden öffentlichen Interesse und dient der öffentlichen Sicherheit. Windkraft- und Freiflächen-Fotovoltaik-Anlagen stellen keine funktionswidrige Nutzung im Regionalen Grünzug mehr dar. Der Regionale Grünzug wird daher mit Ausnahme der Kernflächen und Kernräume des landesweiten Biotopverbunds, des Waldes und der exponierten Bereiche mit einer Landschaftsbildqualität „sehr hoch“ und „hoch“ für Freiflächen-Fotovoltaik-Anlagen geöffnet.

Für den Bau der Anlagen ist die Aufstellung eines Bebauungsplans durch die jeweilige Gemeinde notwendig – mit Ausnahme der vom Gesetzgeber privilegierten Bereiche (entlang von Autobahnen, großen Schienenstrecken und Hofstellen). Damit verfügen die Gemeinden über weitgehende Steuerungsmöglichkeiten.

Ausweisung von Vorbehaltsgebieten

Die Region legt zudem zur Umsetzung des Flächenziels Vorbehaltsgebiete für Freiflächen-Fotovoltaik-Anlagen fest. Auf diesen Gebieten kommt der Nutzung für Photovoltaik bei der Abwägung mit entgegenstehenden Nutzungen, z. B. baulichen Anlagen, ein besonderes Gewicht zu. Die Ausweisung von Vorbehaltsgebieten löst jedoch keine Verpflichtung der Gemeinde aus, einen entsprechenden Bebauungsplan aufzustellen.

Der Entwurf der Regionalplanänderung enthält die Festlegung von Vorbehaltsgebieten auf 0,7 % der Region für Freiflächen-Fotovoltaik-Anlagen (ca. 24,5 km²).

 

Termine

Freie Wähler in der Region Stuttgart